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Beglaubigung

Ausländische Urkunden genießen nur dann die Beweiskraft inländischer öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen auf den Originaldokumenten versehen sind.

Es gibt grundsätzlich folgende Varianten von Beglaubigungsvorschriften:

  1. Volle diplomatische Beglaubigung
  2. Beglaubigung in Form der "Apostille"
  3. Befreiung von der Beglaubigung

1. Volle diplomatische Beglaubigung

Bei diesem Beglaubigungsmodus müssen die Originaldokumente nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungsweges im jeweiligen Staat (z.B. Bildungsministerium), dessen letzte Station jedenfalls das Außenministerium des jeweiligen Staates sein muss, noch zusätzlich durch eine österreichische Behörde diplomatisch beglaubigt (überbeglaubigt) werden. Diese Überbeglaubigung kann durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im jeweiligen Staat (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat) erfolgen.

Die volle Beglaubigung ist bei Dokumenten aus folgenden Staaten notwendig.

Achtung: Mit Januar 2014 ist für öffentliche Urkunden, die im Kosovo ausgestellt wurden, die volle diplomatische Beglaubigung erforderlich!

2. Apostille

Dokumente aus den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung ( "Haager Beglaubigungsübereinkommen") bedürfen nicht der vollen diplomatischen Beglaubigung, wenn sie mit der Apostille versehen sind, d.h. bei Urkunden aus diesen Staaten genügt die Beglaubigung in Form der Apostille auf den Originaldokumenten.

Die Beglaubigung in Form der Apostille ist bei Dokumenten aus folgenden Staaten erforderlich.

Anmerkung: Die Beglaubigung in Form der Apostille ist auf dem Originaldokument anzubringen.

Auf dieser Webseite finden Sie die jeweiligen autorisierten Stellen

3. Befreiung von der Beglaubigung

Dokumente aus jenen Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Beglaubigungsabkommen abgeschlossen hat, sind von jeglicher Beglaubigung befreit. Es handelt sich dabei um folgende Staaten.

 

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Referat für Internationale Studierende Telefon:+43 (0)316 380 - 1162 oder 2192
Mobil:Während der Öffnungszeiten ist mit erschwerter Erreichbarkeit zu rechnen! Vor- und nach den Öffnungszeiten stehen wir telefonisch auch zur Verfügung.

Web:studienabteilung.uni-graz.at

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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
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(an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Abteilung mittwochs geschlossen)

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