Übersetzung
Sofern das Originaldokument nicht in Englisch oder Deutsch ausgestellt wurde, ist immer eine deutsche oder englische Übersetzung anzufertigen.
Die Übersetzung muss jedenfalls von einem gerichtlich vereideten Dolmetscher angefertigt werden! Es werden sowohl Übersetzungen von einem gerichtlich vereideten Dolmetscher aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung mit dem Original oder einer notariellen Kopie verbunden sein soll.
Kontakt
Studienabteilung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Abteilung mittwochs geschlossen)