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Übersetzung

Sofern das Originaldokument nicht in Englisch oder Deutsch ausgestellt wurde, ist immer eine deutsche oder englische Übersetzung anzufertigen.

Die Übersetzung muss jedenfalls von einem gerichtlich vereideten Dolmetscher angefertigt werden! Es werden sowohl Übersetzungen von einem gerichtlich vereideten Dolmetscher aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.

Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung mit dem Original oder einer notariellen Kopie verbunden sein soll.

Kontakt

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Referat für Internationale Studierende Telefon:+43 (0)316 380 - 1162 oder 2192
Mobil:Während der Öffnungszeiten ist mit erschwerter Erreichbarkeit zu rechnen! Vor- und nach den Öffnungszeiten stehen wir telefonisch auch zur Verfügung.

Web:studienabteilung.uni-graz.at

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Abteilung mittwochs geschlossen)

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