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Außerordentliche Studierende

 

Außerordentlich Studierende sind an der Universität Graz entweder

  • für einen Universitätslehrgang*, oder

  • für den Vorbereitungslehrgang zur Studienberechtigungsprüfung*, oder

  • für den Vorstudienlehrgang*, oder

  • für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

  • für ein außerordentliches Bachelor- und Masterstudium

eingeschrieben.

Auch für die oben genannten Lehrgänge bzw. Studien gilt die Zulassungsfrist. Diese endet für das WS am 31.10. und für das SS am 31.03.

Außerordentliche Studierende bezahlen in der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, einen Beitrag in Höhe von € 363,36 (Studienbeitrag) + € 22,70 (ÖH-Beitrag). Dieser Betrag ist pro Semester zu entrichten und man kann von diesem Beitrag nicht befreit werden.

 

* Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang, Vorbereitungslehrgang oder dem Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag (auf das Lehrgangskonto) und den ÖH-Beitrag.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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