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Antrag auf Zulassung

Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (kurz: SBP) stellen dürfen, melden Sie sich bitte zuerst in der Studienabteilung um alle grundlegenden Informationen zu erhalten. Danach müssen Sie ein Gespräch mit dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin führen.

 

Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an das Rektorat (im Folgenden kurz als Rektor bezeichnet) zu richten und in der Studienabteilung einzubringen. Eine Darstellung des Lebenslaufes, die insbesondere auf die Vorbildung eingeht sowie eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers über allfällige erfolglose Versuche, die SBP abzulegen, sind ebenfalls vorzulegen.

 

Die Referentin/der Referent hat bei Vorliegen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen dem Rektor vorzuschlagen, wenn sie/er die Voraussetzungen als erwiesen erachtet.

Falls keine ausreichende Vorbildung für das angestrebte Studium vorliegt, kann die Referentin/der Referent der Bewerberin/dem Bewerber Auflagen zur Erbringung entsprechender Nachweise (z.B. Absolvierung von Kursen der Erwachsenenbildung, Studium einführender Fachliteratur, Prüfung über eine einführende Lehrveranstaltung an der Universität, u.ä.) erteilen.

 

Kontakt

Studienberechtigungsprüfung

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1170


Lehrgang

UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH

Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
8010 Graz


Ansprechperson:

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