Fortsetzer/innen
Studienbewerber/innen, die bereits an der Universität Graz studieren, aber ein weiteres Studium/weitere Studien öffnen wollen, kommen mit dem Studierendenausweis während der allgemeinen Zulassungsfrist (alle Studien) bzw. Nachfrist (nur für Master- und Doktoratsstudien) in die Studienabteilung.
Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester nur eimmal pro Person und nicht pro Studium, eingezahlt werden und ermöglicht damit der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) eine unabhängige Vertretung der Studierenden.
Der Studienbeitrag muss erst nach der Mindeststudienzeit + Toleranzsemester bezahlt werden.
Internationale Studierende müssen sich u.U. erneut bewerben. Bitte wenden Sie sich an das Referat Internationale Studierende der Studienabteilung!
Beachten Sie bitte die gesetzlich geregelte Inskriptionsfrist: Termine und Fristen
Kontakt
Studienabteilung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)