Qualifikations-Nachweis (entspricht dem Nachweis der tatsächlichen Zulassung)
Was ist der Qualifikations-Nachweis?
Der Nachweis ist eine besondere Universitätsreife. Mit diesem Nachweis sind die studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen und das Recht zur unmittelbaren Zulassung zum beabsichtigten Studium an einer Universität des Landes der allgemeinen Universitätsreife nachzuweisen.
Wir akzeptieren die von einer Universität ausgefüllte Vorlage wenn sie die nötigen Universitätsstempel aufweist und die jeweiligen länderspezifischen Beglaubigungsrichtlinien erfüllt.
Mehr Informationen zu den Beglaubigungsrichtlinien der entsprechenden Länder finden Sie hier.
(Es wird empfohlen, dass in Ländern, welche den Beglaubigungsrichtlinien unterliegen, dieses Dokument nicht ausgefüllt und unterschrieben wird, sondern lediglich als Vorlage dient.)
Wer muss den Qualifikations-Nachweis erbringen?
Alle StudienbewerberInnen, welche nicht StaatsbürgerInnen eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates sind oder die Inländergleichstellung besitzen.
Wer stellt den Qualifikations-Nachweis aus?
Der Qualifikations-Nachweis muss von einer staatlich anerkannten bzw. akkreditierten Universität im Ausstellungsland Ihrer allgemeinen Universitätsreife ausgestellt werden. Auszustellen ist der Nachweis von der Stelle, die an der Universität für die Zulassung zuständig ist. Der Nachweis muss mit Unterschrift und offiziellem Siegel/offiziellem Stempel versehen sein.
Bitte beachten Sie, dass wir den Qualifikations-Nachweis nur dann akzeptieren, wenn die Universität das Studium, das sie bestätigt, auch tatsächlich selbst anbietet.
für Bachelor- bez. Diplomstudien: Ausgestellt von einer Universität aus dem Land des Reifezeugnisses oder des Abschlusses eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums
für Masterstudien: Ausgestellt von einer Universität aus dem Land des Bachelor- oder Diplomstudiums
für Doktorate: Ausgestellt von einer Universität aus dem Land des Master- oder Diplomstudiums
Bestätigungen von Ministerien oder zentrale Verwaltungsstellen werden nicht akzeptiert!
Welche Angaben muss der Qualifikations-Nachweis enthalten?
Der Nachweis der besonderen Universitätsreife (Qualifikations-Nachweis) muss folgende Informationen enthalten:
- Ihren vollständigen Namen
- Genaue Angabe des Studiums (die Fakultät/ das Institutes ist nicht ausreichend!)
- Bestätigung, dass Sie die studienspezifischen Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Aufnahmeverfahren - sollte es ein Aufnahmeverfahren geben muss bestätigt werden, dass dieses bestanden wurde) um sich in das Studium und Semester/ Studienjahr einschreiben zu können (die Einschreibung selbst ist nicht notwendig!) .
- Ordentliches Vollzeitstudium
- Ausstellungsdatum der Bescheinigung
Wie lange ist der Qualifikations-Nachweis gültig?
Der Nachweis ist nur für das Semester/ Studienjahr gültig, welches in der Bescheinigung angegeben ist. Des Weiteren können wir nur zeitnah ausgestellte Bestätigungen akzeptieren. Bestätigungen, die mehrere Monate alt sind, können nicht akzeptiert werden.
Wer ist von diesem Nachweis ausgenommen?
Folgende StudienbewerberInnen müssen keinen Qualifikations-Nachweis erbringen:
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Kontakt
Studienabteilung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Abteilung mittwochs geschlossen)