Einschreibungsfristen
Studierende, die eine Zulassung der Universität Graz für einen Studienplatz erhalten haben, müssen sich damit innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachfrist in der Studienabteilung der Karl-Franzens-Universität (Universitätsplatz 3A) bzw. beim Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen (Neubaugasse 10) melden.
Die Zulassung wird von der Studien- und Prüfungsabteilung im Namen der Rektorin ausgesprochen!
Studierende, ohne Ablegung von Ergänzungsprüfungen vor Einschreibung in das ordentliche Studium | |
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Wintersemester | Bachelor, Diplom, Lehramt: bis 05. September (bei Vorliegen eines Zulassungsbescheides im beantragten Semester: bis 30. November) |
Master: bis 30. November | |
Doktorat: abweichendere, großzügigere Fristen | |
Sommersemester | Bachelor, Diplom, Lehramt: bis 05. Februar (bei Vorliegen eines Zulassungsbescheides im beantragten Semester: bis 30. April) |
Master: bis 30. April | |
Doktorat: abweichendere, großzügigere Fristen |
Teilnehmer des Vorstudienlehrganges der Grazer Universitäten zur Aufnahme in das außerordentliche Studium | |
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Wintersemester | bis 30. November |
Sommersemester | bis 30. April |
Kontakt
Studienabteilung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
(an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Abteilung mittwochs geschlossen)