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Organisatorisches

Bewerbungsablauf

Internationale Studierende müssen für die Zulassung zum Studium einen Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen. Hierfür ist der vollständige Antrag mit allen notwendigen Dokumenten online im Bewerbungstool hochzuladen.

 

Die Bewerbung muss innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Die Bearbeitung eines Antrages kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass eine Zulassung im beantragten Semester unter Umständen nicht möglich ist.

Dokumente werden erst im Bewerbungsverfahren überprüft! Es werden keine Vorab-Überpüfungen vorgenommen. Es werden ausschließlcih Bewerbungen berücksichtigt, die über das dafür vorgesehene Bewerbungstool hochgeladen werden.

 

Wir bitten um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft über Ihren Bewerbungsstatus per Email oder Telefon gegeben werden kann!

Unzureichende Bewerbungsunterlagen

Sollte sich hierbei herausstellen, dass Dokumente fehlen oder fehlerhaft sind,  erhält die/ der BewerberIn einen Verbesserungsauftrag mit der Aufforderung zum Nachreichen der entsprechenden Dokumente. 

Die Frist, wie lange Sie die Unterlagen nachreichen können, finden Sie auf Ihrem Verbesserungsauftrag.

Werden die Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist nachgereicht, so wird der Antrag zurückgewiesen. 

 

Zulassung

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Zulassung an der Universität Graz:

  •  Zulassung zum Studium ohne Ergänzungsprüfungen (weder Deutsch noch Fachprüfung)
  • Zulassung zum Studium mit Ergänzungsprüfungen (Deutsch-  und/oder Fachprüfungen)

Bitte beachten Sie, dass sich diese Ergänzungsprüfungen auf Prüfungen beziehen, die VOR Beginn des Studiums abgelegt werden müssen.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Prüfungen während dem Studium (zum Beispiel Latein) nachgeholt werden müssen.

 

Bei der Zulassung zu Master-oder Doktoratstudien können Auflagen (=zusätzliche Lehrveranstaltungen) erteilt werden, die während dem Studium nachgeholt werden müssen.

Information zur Online Voranmeldung: Datenerfassung

Bereits bei der Online-Voranmeldung ist anzugeben, dass die Vorbildung aus dem Ausland ist. Je nachdem, ob Sie sich mit einem Schulabschluss oder einem Universitätsabschluss bewerben, ist die richtige Hochschulzugangsberechtigung bei der Datenerfassung anzugeben.

Sie bewerben sich mit einem Schulabschluss aus dem Ausland? - Dann wählen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung: 25 – Ausl. Reifezeugnis

Sie bewerben sich mit einem IB Diploma (International Baccalaureate) aus dem Ausland? - Dann wählen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung: 46 – IB Diploma (Ausland)

Sie bewerben sich mit einem Universitätsabschluss aus dem Ausland? - Dann wählen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung: 31 – ausl. Postsekund. Bildungseinrichtung

Die Angabe einer falschen Hochschulzugangsberechtigung kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen!

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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