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Informationen zur Bewerbung

Beabsichtigtes Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz: Bachelor,  Diplom, Lehramt (mit Zugangsbeschränkung)

Nationalität: EU/ EWR

Universitätsreife: erworben in Deutschland

Aufnahmeverfahren

Für Ihr gewünschtes Studium existiert ein Aufnahmeverfahren, für welches Sie sich getrennt vom Zulassungsverfahren anmelden müssen.

Mehr Informationen zum Aufnahmeverfahren für Bachelor- und Diplomstudien finden Sie hier.

Mehr Informationen zum Aufnahmeverfahren Lehramt finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Studienplatzvergabe im Rahmen des Aufnahmeverfahren Einschreibungsvoraussetzung ist! 

Zulassung

Das deutsche Abitur ist der österreichischen Matura gleichgestellt.

Die deutsche fachgebundene Hochschulreife ist auch in Österreich nur für jene Studienrichtungen gültig, welche auf Ihrem Zeugnis angegeben sind.

Erst mit Studienplatzzuordnung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ist bei den zulassungsbeschränkten Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien eine direkte Zulassung (ohne vorheriges Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens für internationale Studierende) möglich. Die Zulassung und Einschreibung ist daher erst mit Nachweis Ihres Studienplatzes durch das Aufnahmeverfahren möglich.

Die deutsche Fachhochschulreife befähigt nicht zum Studium in Österreich.

Zur Einschreibung sind folgende Dokumente im Original einzureichen:

 

Das Abiturzeugnis ist im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie (mit Amtssiegel) vorzulegen. Einfache Kopien oder beglaubigte Kopien von z.B. Krankenkassen werden NICHT akzeptiert!

Bitte beachten Sie, dass bei der beglaubigten Kopie bestätigt wird, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Das ist nicht mit der Befreiung der Überbeglaubigung des Originals (z.B. durch die Botschaft) zu verwechseln! 

Beglaubigungsform der Originaldokumente

BEFREIUNG VON DER BEGLAUBIGUNG: Originale Dokumente sind auf Grund eines bilateralen Beglaubigungsabkommen mit Österreich von jeglicher Beglaubigung befreit.  

Fristen

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen zum Aufnahmeverfahren!

Die Zulassungsfrist endet für das Wintersemester zum 05. September und für das Sommersemester zum 05. Februar.

Sollten Sie das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens erst nach Ende der Zulassungsfrist erhalten, so ist eine Einschreibung auch in der Nachfrist möglich.

Studienbeitrag

Ordentliche Studierende mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft zahlen während der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) lediglich den ÖH-Beitrag pro Semester.

Ordentliche Studierende mit einer Drittstaats-Staatsbürgerschaft zahlen zusätzlich zum ÖH-Beitrag einen Studienbeitrag.

Mehr Informationen zum Studienbeitrag als auch den Befreiungsmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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