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Informationen zur Bewerbung

Beabsichtigtes Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz:

- englischer Master (ohne Zugangsbeschränkung)

Nationalität: EU/ EWR oder Drittstaat

Universitätsreife: erworben in einen EU-/EWR-Land oder Drittstaat

Studien ohne Zugangsbeschränkung

Bitte beachten Sie, dass Sie am Antragsformular bekanntgeben müssen, wenn Sie diese Studien auf Englisch machen möchten! Sollten Sie dies nicht bekannt geben, wird automatisch davon ausgegangen, dass das Studium auf Deutsch absolviert wird.

Informationen zu den notwendigen und akzeptierten Sprachzertifikaten finden Sie hier.

Zur Bewerbung sind folgende Dokumente im Original einzureichen:

Dem Bewerbungsantrag sind Originaldokumente beizufügen. Beglaubigte Kopien werden NICHT akzeptiert!

Beglaubigungsform der Originaldokumente

VOLLE DIPLOMATISCHE BEGLAUBIGUNG: Originaldokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungsweges (z.B. Bildungsministerium), dessen letzte Station jedenfalls das Außenministerium sein muss, noch zusätzlich durch eine österreichische Behörde diplomatisch beglaubigt (überbeglaubigt) werden. Diese Überbeglaubigung erfolgt durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im jeweiligen Staat (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat).

Übersetzungen

Sofern das Originaldokument nicht in Englisch oder Deutsch ausgestellt wurde, ist immer eine deutsche oder englische Übersetzung anzufertigen.

Die Übersetzung muss von einem gerichtlich vereideten Übersetzer angefertigt werden!

Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung mit dem Original oder einer notariellen Kopie verbunden sein soll.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist endet für das Wintersemester zum 30. November und für das Sommersemester zum 30. April.

Wir empfehlen die Masterbewerbung nicht kurz vor Ende der Nachfrist einzureichen, da eine Zulassung im selbigen Semester nicht mehr gewährleitet werden kann. Die Einschreibung ist ebenfalls nur innerhalb der Nachfrist möglich!

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Antrages kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Studienplanung, und auch dass eine Zulassung im beantragten Semester u.U. nicht möglich ist.

Studienbeitrag

Ordentliche Studierende mit einer EU-/EWR-Staatsbürgerschaft zahlen in der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) lediglich den ÖH-Beitrag  pro Semester.

Ordentliche Studierende mit einer Drittstaats-Staatsbürgerschaft zahlen einen Studienbeitrag plus den ÖH-Beitrag pro Semester 

Mehr Informationen zum Studienbeitrag als auch den Befreiungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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