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Finanzielle Entlastung für Flüchtlinge und Studierende aus der Ukraine sowie Weißrussland und Russland

Montag, 07.03.2022

Das Rektorat der Universität Graz, hat sich bereit erklärt finanzielle Belastungen für Studierende aus der Ukraine, Weißrussland und Russland im Hinblick auf den Studienbeitrag sowie den Studierendenbeitrag (ÖH Beitrag) zu minimieren.

Konkret hat das Rektorat beschlossen:

- Flüchtlingen aus der Ukraine wird der Studienbeitrag bis auf weiteres zu erlassen.

- Studierenden aus Russland und Weißrussland, welche nachweislich von Zahlungseinschränkungen aus dem Heimatland nach Österreich betroffen sind kann der Studienbeitrag erlassen werden.

- Der Studierendenbeitrag (ÖH Beitrag) wird von Seiten der Universität Graz in beiden Fällen übernommen, sofern dieser nicht durch die ÖH oder Dritte zum Zwecke der Sicherstellung des darin enthaltenen Versicherungsschutzes und der Weitermeldung zum Studium bezahlt wird.

Weiters wird in Entsprechung der Studienbeitragsverordnung, bestehenden Studierenden mit der Staatsangehörigkeit Ukraine der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 erlassen.

Auch die Bundes-ÖH stellt einen Fördertopf zur Verfügung, Informationen dazu sind unter oeh.ac.at/service/foerdertoepfe verfügbar. 

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