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Wiedereinsteiger:innen

Studienbewerber:innen, die nach 1990 an der Universität Graz eingeschrieben waren, derzeit aber nicht Studierende der Universität Graz sind, kommen während der Zulassungsfrist mit dem Studierendenausweis bzw. einem amtlichen Lichtbildausweis persönlich in die Studienabteilung.

Nicht jedes abgeschlossene Bachelorstudium berechtigt automatisch zur Aufnahme eines Masterstudiums an der Universität Graz.

Nicht jedes abgeschlossene Masterstudium berechtig automatisch zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums an der Universität Graz.

Abschlüsse anderer Universitäten oder Bildungsinstitutionen bedürfen  der Feststellung der Gleichwertigkeit. Bitte kontaktieren Sie zur Abklärung dieser Zulassungsfragen die Studienabteilung.

 

Für die Aufnahme eines nicht konsekutiven Masterstudiums / Doktoratsstudiums müssen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes stellen. Informationen zur Aufnahme eines nicht konsekutiven Master-/Doktoratsstudiums finden Sie im Bereich Studieren Abschnitt Einschreibung/Zulassung.

Kontakt

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 1170
Mobil:Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr ab 8 Uhr

Web:studienabteilung.uni-graz.at

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)

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