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Studierende aus anderen Ländern

 

Studierenden aus Ländern der Anlage zur Studienbeitragsverordnung, dies sind die ärmsten Länder der Erde, wird nur der ÖH- Beitrag pro Semester vorgeschrieben. 

 

Studierenden aus allen anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten (die Länder der Anlage sind ausgenommen), wird grundsätzlich der Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 sowie der ÖH-Beitrag in Höhe von € 22,70 (ab Wintersemester 2023/24) pro Semester vorgeschrieben. Hier gibt es Ausnahmen; treffen diese zu, kann man vom Studienbeitrag befreit werden.

 

Personen, die über einen Aufenthaltstitel mit dem Zusatz „Studierender“ verfügen, können nur dann vom Studienbeitrag befreit werden, wenn sie ein

 

  • Reifeprüfungszeugnis einer österreichischen Auslandsschule besitzen, oder

  • wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen (aufrechte Meldung, Einkommen in Österreich belegt durch Versicherungsdatenauszug) seit mindestens 5 Jahren vor der erstmaligen Zulassung an der Universität Graz in Österreich haben, oder dies auf gesetzliche/n Unterhaltspflichtige/n zutrifft.

 

Trifft einer dieser Punkte zu, ist ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages innerhalb der Antragsfristen einzureichen und dann ist innerhalb der beitragsfreien Zeit (Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester) nur der ÖH-Beitrag von € 22,70 zu entrichten.

 

Personen, die einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, der keinen Zusatz „Studierender“ hat, z.B. Daueraufenthalt EU, Familienangehöriger, Rot-Weiss-Rot Karte usw. können vom Studienbeitrag befreit werden, weil Sie aufgrund der Aufenthaltskarte ÖsterreicherInnen/EU-BürgerInnen gleichgestellt werden. D.h. es ist während der beitragsfreien Zeit nur der ÖH-Beitrag von € 22,70 zu entrichten. Hierfür ist innerhalb der Antragsfrist ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages einzureichen.

 

Die Gleichstellung bzw. Befreiung kann nur dann erfolgen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt wurden und für die Befreiung ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht und genehmigt wurde. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch.

 

Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, wird den gleichgestellten Studierenden der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 (innerhalb der Zulassungsfrist) plus ÖH-Beitrag in Höhe von € 22,70 vorgeschrieben. Hier gibt es unter Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen die Möglichkeit, sich vom Studienbeitrag befreien zu lassen. Informationen dazu finden Sie unter Erlass des Studienbeitrages und Rückzahlung des Studienbeitrages.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Bereich für Studienbeitrags- angelegenheiten Mobil:+43 (0)316 380 - 1165 oder 1169

Web:studienabteilung.uni-graz.at

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)

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