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Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende

Dienstag, 28.08.2018

Erwerbstätige Studierende sind ab dem Wintersemester 2018/19 an Österreichs Universitäten studienbeitragspflichtig. Die Universität Graz richtet nun ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende ein. Gekoppelt an einen entsprechenden Studienfortschritt können Berufstätige mit einem Einkommen zwischen 5.959,80 und 11.919,60 Euro, um ein Stipendium in der Höhe von 500 Euro pro Semester ansuchen.

„Es ist der Universität Graz ein Anliegen, dass erwerbstätige Studierende die Möglichkeit erhalten, ihr Studium in überschaubarer Zeit abzuschließen“, begründet Rektorin Christa Neuper die Maßnahme. „Aufgrund der zahlreichen naturwissenschaftlichen Kooperationsstudien ist die Regelung auch mit der Technischen Universität Graz abgestimmt“, ergänzt Martin Polaschek, Vizerektor für Studium und Lehre.

 

Die Kriterien für ein Stipendium

Um ein Stipendium zu erhalten, wurden Kriterien definiert, die erwerbstätige Studierende zu erfüllen haben. Zum einen muss sich das Einkommen in einem festgesetzten Rahmen bewegen. Dieser orientiert sich an der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze. Das bedeutet, für einen Antrag muss das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, darf allerdings die doppelte Höhe auch nicht überschreiten. „Ziel war es, eine möglichst sozial verträgliche Lösung zu schaffen“, erklärt Polaschek. Für 2017 liegt dieser Rahmen bei einem Jahreseinkommen von 5.959,80 bis 11.919,60 Euro.

Zum anderen müssen Studierende mindestens zwei Drittel der ECTS-Anrechnungspunkte ihres Studiums bereits bei Antragstellung absolviert haben. davon mindestens acht im der Antragstellung vorangehenden Semester.

Das bedeutet, erwerbstätige Studierende können den Antrag jeweils rückwirkend zu Beginn des folgenden Semesters stellen. Die Abwicklung erfolgt mittels der erforderlichen Unterlagen über das Portal UNIGRAZonline.

Das Stipendium wird bei einem Bachelor- und Diplomstudium maximal vier, bei einem Masterstudium zwei und bei einem Doktoratsstudium längstens vier Semester lang gewährt.

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende

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