Prüfungen
Die Ablegung von Prüfungen ist erst nach Erhalt des Bescheides über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gestattet.
Prüfungen, welche vor Erhalt des Bescheides abgelegt werden, sind nichtig! Ausgenommen sind Vorbildungsprüfungen, die von den Referenten aufgetragen werden.
Erfolgsnachweis
Wenn Sie einen Nachweis über bereits abgelegte Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung benötigen, können Sie diesen per E-Mail anfordern. Geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer (wenn vorhanden), Ihr Geburtsdatum und die Studienrichtung bekannt. Falls Sie die Bestätigung postalisch zugeschickt bekommen möchten, führen Sie bitte in Ihrem Mail zusätzlich Ihre aktuelle Adresse an.
Zeugnis
Wenn das Prüfungsprotokoll Ihrer letzten bestandenen Teilprüfung in der Studienabteilung einlangt, kann das Zeugnis ausgestellt werden. In der Regel dauert dies einen Tag. Gerne können Sie sich telefonisch oder per E-Mail erkundigen, wann Sie das Zeugnis abholen können. Eine Abholung ist generell nur persönlich möglich; nach Vorlage einer Vollmacht kann das Studienberechtigungszeugnis auch von Dritten abgeholt werden.
Kontakt
Studienberechtigungsprüfung
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Lehrgang
UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH
Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
8010 Graz
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Marlene Cresnik-Nauschnegg
BA