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Prüfungen

Die Ablegung von Prüfungen ist erst nach Erhalt des Bescheides über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gestattet.

 

Prüfungen, welche vor Erhalt des Bescheides abgelegt werden, sind nichtig! Ausgenommen sind Vorbildungsprüfungen, die von den Referenten aufgetragen werden.

Erfolgsnachweis

Wenn Sie einen Nachweis über bereits abgelegte Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung benötigen, können Sie diesen per E-Mail anfordern. Geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer (wenn vorhanden), Ihr Geburtsdatum und die Studienrichtung bekannt. Falls Sie die Bestätigung postalisch zugeschickt bekommen möchten, führen Sie bitte in Ihrem Mail zusätzlich Ihre aktuelle Adresse an.

Zeugnis

Wenn das Prüfungsprotokoll Ihrer letzten bestandenen Teilprüfung in der Studienabteilung einlangt, kann das Zeugnis ausgestellt werden. In der Regel dauert dies einen Tag. Gerne können Sie sich telefonisch oder per E-Mail erkundigen, wann Sie das Zeugnis abholen können. Eine Abholung ist generell nur persönlich möglich; nach Vorlage einer Vollmacht kann das Studienberechtigungszeugnis auch von Dritten abgeholt werden.

Kontakt

Studienberechtigungsprüfung

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz

+43 316 380 - 1170


Lehrgang

UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH

Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
8010 Graz


Ansprechperson:

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