Allgemein
Wenn man an einer Universität ein ordentliches Studium durchführen will, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule, die in manchen Fällen noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden muss.
Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese vermittelt die Studienberechtigung für eine Studienrichtungsgruppe.
Die Studienberechtigungsprüfung ist keine Matura und berechtigt somit nicht zum freien Studienzugang!
Die Studienberechtigungsprüfung kann nur für jene Studien bzw. Studienrichtungsgruppen abgelegt werden, welche an der Universität Graz angeboten werden, gemäß der Verordnung des Rektorats der Universität Graz über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung in Verbindung mit § 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idgF.

Welche Studienberechtigungsprüfung für einen bestimmten Fachhochschul-Studiengang geeignet ist, erfährt man an der Fachhochschule.
Es können ohne Zulassungsbescheid keine Teilprüfungen für Fachhochschul-Studiengänge an der Universität abgelegt werden!!