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Bachelor-und Diplomstudium

Antragsstellung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium

Damit wir überprüfen können, ob eine Zulassung möglich ist, müssen Sie einen Antrag stellen.

Der Antrag gilt als gestellt wenn:

  1. Sie einen Basisaccount haben. Den Basisaccount erstellen Sie hier.
  2. Sie eine Bewerbung zum Studium, das Sie studieren möchten, über den Basisaccount hochgeladen haben
  3. Sie die notwendigen, korrekten Unterlagen im Original an die Studienabteilung übermittelt haben

Anträge, die nicht vollständig sind, können nicht in Bearbeitung genommen werden! Stellen Sie also sicher, dass Sie alle 3 Punkte erfüllen.

Hier finden Sie die Anleitung zur Online-Voranmeldung: Datenerfassung und Bewerbung für Studieninteressierte, die noch keinen Basisaccount haben.

Informationen zu den erforderlichen Dokumenten

Für die Antragsstellung auf Zulassung zum Bachelorstudium werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (im Original):
    • Entweder: Sekundarabschluss = Reifezeugnis (Maturazeugnis, Abiturzeugnis) inklusive der Schulzeugnisse der Oberstufe
      • Bei Ländern mit Hochschulaufnahmeprüfung im Vorbildungsland ist diese zusätzlich abzugeben. Zum Beispiel: Griechenland: Panhellenische Prüfung;  Iran: Pre-University Course oder Konkur oder staatliche Hochschulaufnahmeprüfung; Kasachstan: staatliche Hochschulaufnahmeprüfung; Spanien: PAU; Türkei: ÖSYM, ÖSYS; Zypern: Panzypresische Prüfung; China: APS Zertifikat
    • Oder: Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (Bachelor- oder Diplomstudium): Diplom- bez. Verleihungsurkunde inklusive Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  • Sprachnachweis (im Original)
  • Ausschließlich für Kooperation Studien mit der TU Graz (NAWI Graz Studien): Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium

Nein, das ist nicht möglich. Da die Beglaubigungen von uns überprüft werden müssen, müssen die Unterlagen im Original eingereicht werden.

Wenn die im Original ausgestellten Dokumente nicht deutsch- oder englischsprachig sind, muss zusätzlich eine Übersetzung abgegeben werden. Die Übersetzung kann deutsch- oder englischsprachig sein. Die Übersetzung ersetzt nicht das Original. Es muss beides abgegeben werden.

Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich zertifizierten Übersetzerin angefertigt werden.

Es werden sowohl Übersetzungen aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.

Ausländische Urkunden genießen generell nur dann die Beweiskraft inländischer öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind. Die vorgeschriebene Beglaubigung ist abhängig von dem Land, in dem die originale Urkunde ausgestellt wurde.

Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.

Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. Unterlagen ohne die erforderliche Beglaubigung zum Zeitpunkt der Bewerbung können nicht für eine Zulassung berücksichtigt werden.

Sprachnachweise müssen nicht beglaubigt werden.

Nein! Anträge, die nicht vollständig und korrekt eingereicht werden, werden nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und Sprachnachweise haben. Nur vollständige Bewerbungen werden bearbeitet!

Einige Studien sind zugangsbeschränkte Studien. Das bedeutet bei diesen Studien muss zusätzlich an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden.

Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweils zuständige Stelle:

https://studienzugang.uni-graz.at/de/

 

Betroffene Studien finden Sie hier:

 

ACHTUNG! Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind voneinander unabhängig. Das bedeutet die Bewerbung in der Studienabteilung ist auch schon vor der Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.

Vor allem für Internationale Studienwerber und Studienwerberinnen die den Vorstudienlehrgang besuchen müssen bedeutet das, dass diese darauf zu achten haben, das Aufnahmeverfahren für das akademische Jahr durchzuführen, in dem sie den Vorstudienlehrgang abschließen werden.

Nein, das ist sogar gesetzlich verboten! Bei Bewerbungen über eine Agentur wird der Antragsteller/die Antragstellerin für zwei Semester von einer Antragsstellung ausgeschlossen.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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