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Masterstudium

Antragsstellung zu einem Masterstudium

Damit wir überprüfen können, ob eine Zulassung möglich ist, müssen Sie einen Antrag stellen.

Der Antrag gilt als gestellt wenn:

  1. Sie einen Basisaccount haben. Den Basisaccount erstellen Sie hier.
  2. Sie eine Bewerbung zum Studium, das Sie studieren möchten, über den Basisaccount hochgeladen haben
  3. Sie die notwendigen, korrekten Unterlagen im Original an die Studienabteilung übermittelt haben

Anträge, die nicht vollständig sind, können nicht in Bearbeitung genommen werden! Stellen Sie also sicher, dass Sie alle 3 Punkte erfüllen.

Hier finden Sie die Anleitung zur Online-Voranmeldung: Datenerfassung und Bewerbung für Studieninteressierte, die noch keinen Basisaccount haben.

Informationen zu den erforderlichen Dokumenten

Für die Antragsstellung auf Zulassung zum Masterstudium werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis)
  •  Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Bachelor- oder Diplomstudium)
    • Diplom- bez. Verleihungsurkunde
    • Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  • Sprachnachweis (im Original)
  • für NAWI Graz Studien: Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium
  • Master Betriebswirtschaft: Zusatzformular
  • Master Computational Social Systems: Zusatzformular
  • Master Wirtschaftspädagogik: Zusatzformular

Nein, das ist nicht möglich. Da die Beglaubigungen von uns überprüft werden müssen, müssen die Unterlagen im Original eingereicht werden.

Wenn die im Original ausgestellten Dokumente nicht deutsch- oder englischsprachig sind, muss zusätzlich eine Übersetzung abgegeben werden. Die Übersetzung kann deutsch- oder englischsprachig sein. Die Übersetzung ersetzt nicht das Original. Es muss beides abgegeben werden.

Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich zertifizierten Übersetzerin angefertigt werden.

Es werden sowohl Übersetzungen aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.

Ausländische Urkunden genießen generell nur dann die Beweiskraft inländischer öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind. Die vorgeschriebene Beglaubigung ist abhängig von dem Land, in dem die originale Urkunde ausgestellt wurde.

Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.

Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. Unterlagen ohne die erforderliche Beglaubigung zum Zeitpunkt der Bewerbung können nicht für eine Zulassung berücksichtigt werden.

Sprachnachweise müssen nicht beglaubigt werden.

Nein! Anträge, die nicht vollständig und korrekt eingereicht werden, werden nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und Sprachnachweise haben. Nur vollständige Bewerbungen werden bearbeitet!

Es muss jedenfalls nachgewiesen werden, dass das Studium vollständig abgeschlossen ist. Die Universität kann aus Kulanz bis zu einem Jahr nach Abschluss des Studiums ein vorläufiges Zertifikat akzeptieren.

Wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist muss jedenfalls ein Abschlussdiplom vorliegen. Wir akzeptieren unter keinen Umständen vorläufige Bestätigungen, wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist!

Nein! Bewerbungen sind erst nach Abschluss des Vorstudiums möglich.

Zugangsbeschränkte Studien

Das Masterstudium Psychologie und das Masterstudium Pharmazie sind zugangsbeschränkt. Das bedeutet bei diesen Studien muss zusätzlich an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden.

Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweils zuständige Stelle:

https://studienzugang.uni-graz.at/de/

ACHTUNG! Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind voneinander unabhängig. 

Vor allem für Internationale Studienwerber und Studienwerberinnen die den Vorstudienlehrgang besuchen müssen bedeutet das, dass diese darauf zu achten haben, das Aufnahmeverfahren für das akademische Jahr durchzuführen, in dem sie den Vorstudienlehrgang abschließen werden.

Das Aufnahmeverfahren für die englischsprachigen NAWI Graz Studien findet einmal im Jahr statt. Nur Studienwerber und Studienwerberinnen, die das Aufnahmeverfahren positiv durchlaufen, können sich über das Onlineportal der Universität Graz bewerben.

Genaue Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.

Die Bewerbungsunterlagen für diese Studien können online im Bewerbungsportal hochgeladen werden und müssen nicht per Post geschickt werden. Wann die Bewerbung hochzuladen ist erfahren Sie per Email, nachdem Sie für das beworbene Studium ausgewählt wurden.

Eine Liste der englischsprachigen Masterstudien finden Sie hier.

Alle anderen Studien werden nur deutschsprachig angeboten. Daher ist für die jedenfalls ein Deutschzertifikat notwendig.

Nein, das ist sogar gesetzlich verboten! Bei Bewerbungen über eine Agentur wird der Antragsteller/die Antragstellerin für zwei Semester von einer Antragsstellung ausgeschlossen.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

Zum Leicht Lesen auf das LL-Logo klicken

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