Antrag auf Zulassung
Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (kurz: SBP) stellen dürfen, melden Sie sich bitte zuerst in der Studienabteilung um alle grundlegenden Informationen zu erhalten. Danach müssen Sie ein Gespräch mit dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin führen.
Zulassungsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an das Rektorat (im Folgenden kurz als Rektor bezeichnet) zu richten und in der Studienabteilung einzubringen. Eine Darstellung des Lebenslaufes, die insbesondere auf die Vorbildung eingeht sowie eine schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers über allfällige erfolglose Versuche, die SBP abzulegen, sind ebenfalls vorzulegen.
Die Referentin/der Referent hat bei Vorliegen der übrigen Zulassungsvoraussetzungen dem Rektor vorzuschlagen, wenn sie/er die Voraussetzungen als erwiesen erachtet.
Falls keine ausreichende Vorbildung für das angestrebte Studium vorliegt, kann die Referentin/der Referent der Bewerberin/dem Bewerber Auflagen zur Erbringung entsprechender Nachweise (z.B. Absolvierung von Kursen der Erwachsenenbildung, Studium einführender Fachliteratur, Prüfung über eine einführende Lehrveranstaltung an der Universität, u.ä.) erteilen.
Kontakt
Studienberechtigungsprüfung
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Lehrgang
UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH
Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
8010 Graz
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Marlene Cresnik-Nauschnegg
BA