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Antragstellung

1) Der Referent/die Referentin hat die vom Bewerber/von der Bewerberin vorgelegten Nachweise über die studienbezogene Vorbildung zu beurteilen. Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin bewilligt, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Studienabteilung einreichen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:

  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Bescheid über die Namensänderung
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Lebenslauf, in dem insbesonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist
  • Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
  • ggf. ärztliches Attest betreffend einer diagnostizierten Beeinträchtigung (bspw. Lese- oder Schreibschwäche bzw. Rechenschwäche)

gegebenenfalls:

  • Antrag auf Anerkennung von Prüfungen samt Zeugnissen lt. § 64a UG 2002 idgF, Abs. 9
  • Antrag auf Befreiung der Wahlfachprüfung(en) laut § 64a UG 2002 idgF, Abs. 10
  • Vorbildungsnachweise
  • für Geistes- und Kulturwissenschafliche, Naturwissenschaftliche,  Rechtswissenschaftliche, Theologische und Lehramtsstudien: Wahlfächerbestätigung

Alle Dokumente und Zeugnisse sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nach Überprüfung werden Ihnen die Originale wieder ausgehändigt. Für die persönliche Antragstellung in der Studienabteilung ist vorab eine Terminvereinbarung vorausgesetzt.

Sie bekommen nach der Bearbeitungszeit von ungefähr zwei Wochen den Zulassungsbescheid zugeschickt. Nach Erhalt des Bescheides dürfen die im Bescheid angeführten Prüfungen abgelegt werden.

Nach Ablegung der 5 Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt, welches berechtigt, sich für das angestrebte Studium als ordentliche/r Studierende/r einzuschreiben (bitte beachten Sie für die Einschreibung, dass Sie dies nur während der aktuellen Inskriptionsfrist machen können).

2) Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin nicht bewilligt, dann ist ein Vorbildungsnachweis zu erbringen. In welcher Form dieser Nachweis erbracht werden kann, wird Ihnen vom Referenten/von der Referentin mitgeteilt. Sobald der Vorbildungsnachweis erbracht wurde, kann der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (gemäß Punkt 1) gestellt werden.

Kontakt

Studienberechtigungsprüfung

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1170


Lehrgang

UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH

Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
8010 Graz


Ansprechperson:

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