Antragstellung
1) Der Referent/die Referentin hat die vom Bewerber/von der Bewerberin vorgelegten Nachweise über die studienbezogene Vorbildung zu beurteilen. Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin bewilligt, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Studienabteilung einreichen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
falls nur ein Führerschein vorhandes ist, ist auch der Staatsbürgerschaftsnachweis beizulegen - ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Bescheid über die Namensänderung
- Lebenslauf, in dem insbesondere der bisherige Bildungsgang dargestellt ist
- Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
- ggf. ärztliches Attest betreffend einer diagnostizierten Beeinträchtigung (bspw. Lese- oder Schreibschwäche bzw. Rechenschwäche)
- für Geistes- und Kulturwissenschafliche und Naturwissenschaftliche Studien sowie Lehramtsstudien: Wahlfachbestätigung (1 Wahlfach)
- für Rechtswissenschaftliche und Theologische Studien sowie Studien in allg. pädagogischen Berufsfeldern: Wahlfächerbestätigung (2 Wahlfächer)
gegebenenfalls:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungen samt Zeugnissen lt. § 64a UG 2002 idgF, Abs. 9
- Antrag auf Befreiung der Wahlfachprüfung(en) laut § 64a UG 2002 idgF, Abs. 10
- Vorbildungsnachweise
Alle Dokumente und Zeugnisse sind gesammelt
in einer E-Mail einzureichen
studienberechtigung(at)uni-graz.at
Sie bekommen nach der Bearbeitungszeit von ungefähr zwei Wochen den Zulassungsbescheid zugeschickt. Nach Erhalt des Bescheides dürfen die im Bescheid angeführten Prüfungen abgelegt werden.
Nach Ablegung der 5 Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt, welches berechtigt, sich für das angestrebte Studium als ordentliche/r Studierende/r einzuschreiben (bitte beachten Sie für die Einschreibung, dass Sie dies nur während der aktuellen Inskriptionsfrist machen können).
2) Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin nicht bewilligt, dann ist ein Vorbildungsnachweis zu erbringen. In welcher Form dieser Nachweis erbracht werden kann, wird Ihnen vom Referenten/von der Referentin mitgeteilt. Sobald der Vorbildungsnachweis erbracht wurde, kann der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (gemäß Punkt 1) gestellt werden.
Kontakt
Studienberechtigungsprüfung
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Lehrgang
UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH
Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
8010 Graz
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Marlene Cresnik-Nauschnegg
BA