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Voraussetzungen

Konkrete Studienabsicht

 

Die konkrete Studienabsicht des Bewerbers bzw. der Bewerberin ist im schriftlichen Antrag anzugeben und muss sich auf ein Universitätsstudium beziehen, das die Reifeprüfung zur Voraussetzung hat.

Mindestalter

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss beim Zeitpunkt der Antragstellung das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Staatsbürgerschaft

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss entweder die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen bzw. den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung vorlegen können.

 

BewerberInnen müssen die deutsche Sprache in jenem Ausmaß beherrschen, das für die Aufnahme als ordentliche/r Studierende/r verlangt wird (Niveau C1), ansonsten muss vor der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung eine Ergänzungsprüfung aus Deutsch abgelegt werden.

 

Vorbildung

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen.

 

Nachweise der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung können z.B. sein:

  • Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschule, Fachschulen oder höheren Schulen
  • Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen
  • Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen

Kontakt

Studienberechtigungsprüfung

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
A-8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1161
Mobil:+43 316 380 - 2189


Lehrgang

UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH

Palais Kottulinsky
Beethovenstraße 9
A-8010 Graz


Ansprechperson:

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