Sprachnachweise
Deutschnachweise
Für die Bewerbung zu einem deutschsprachigen Studium muss jedenfalls bei der Antragsstellung nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. So verlangt es das Österreichische Universitätsgesetz. Welche Sprachnachweise möglich sind ist in der Verordnung des Rektorats über die Zulassung zu Studien festgehalten. Andere Sprachnachweise sind daher nicht möglich.
Die Universität bietet Bachelorstudien ausschließlich deutschsprachig an!
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder
- ein gleichwertiges ausländisches Reifeprüfungszeugnis mit Unterrichtssprache Deutsch (z.B. österreichische oder deutsche Auslandsschule/deutsche Abitur) oder
- Absolvierung von durchgehend 8 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe mit zumindest zwei Unterrichtsgegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet wurden oder
- Absolvierung von durchgehend 4 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe (Oberstufe) mit zumindest zwei Unterrichtsgegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet wurden und zusätzlich die Absolvierung der Reifeprüfung im Unterrichtsfach Deutsch oder
- Bereits abgeschlossenes Studium in deutscher Unterrichtsprache bzw. wenn sich aus dem entsprechenden Diploma Supplement ergibt, dass das Studium zumindest auch in deutscher Unterrichtssprache unterrichtet wurde oder
- Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen (Voraussetzung für die Ablegung der EPD ist eine Zulassung an der Universität) oder eines anderen österreichischen Vorstudienlehrgangs auf C1 Niveau oder
- ÖSD C1 (Österreichische Sprachdiplom Deutsch) oder
- Goethe-Zertifikat C1 oder
- DSH2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
- DSD2 (Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) oder
- Telc C1 oder
- Test DaF C1 (TDN 5)
Die C1 Zertifikate (7.-12) dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Alle Prüfungen/Teilbereiche der Zertifikate müssen auf dem Level C1 bestanden werden. Teilbereiche können nicht aus unterschiedlichen Zertifikaten kombiniert werden.
Ja. Wenn Sie eines der folgenden Sprachzertifikate mit dem Niveau A2 oder höher haben, können Sie sich bewerben:
- ÖSD A2 oder höher (Österreichisches Sprachdiplom) oder
- Goethe Zertifikat A2 oder höher oder
- DSD1 oder höher (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- ÖIF Test Neu A2 oder höher (Österreichischer Integration Fond) oder
- Österreichische Integrationsprüfung A2 oder höher oder
- DTÖ A2 oder höher (Deutsch Test für Österreich) oder
- Telc A2 oder höher oder
- Test DaF (TDN3 oder TDN4) höher oder
- Kurszeugnis oder -zertifikat über das Sprachniveau A2 oder höher eines Vorstudienlehrgangs einer Österreichischen Universität
Die Zertifikate/Diplome 1 - 8 dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Es müssen alle Teilbereiche auf A2 oder höher bestanden worden sein. Teilbereiche können nicht aus unterschiedlichen Zertifikaten kombiniert werden.
Für den Beginn des Studiums ist C1 notwendig. Wenn Sie sich mit A2/B1/B2 bewerben und zugelassen werden, müssen Sie dann die C1 Prüfung am Vorstudienlehrgang in Graz (VGUH) machen, bevor sie studieren können. Es kann dann kein anderes Zertifikat mehr eingereicht werden.
Nein. Ein Deutschzertifikat ist nur dann notwendig, wenn ihre vorherige Ausbildung nicht deutschsprachig war. Es muss aus den Bildungsdokumenten klar hervor gehen, dass Deutsch die Unterrichtssprache war (zB. Abitur aus Deutschland; Matura aus Südtirol). Andernfalls muss eine Bestätigung der Bildungseinrichtung über die Unterrichtssprache Deutsch abgegeben werden.
Nein! Laut dem Universitätsgesetz ist das Sprachzertifikat Voraussetzung für die Antragsstellung. Ohne Zertifikat kann also der Antrag nicht in Bearbeitung genommen werden und wird somit gleich als negative Antragsstellung gewertet. Bitte bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie das Sprachzertifikat haben, da sonst eine weitere Antragsstellung zum gleichen Semester und Studium nicht mehr möglich ist.
Englischnachweise
Für die Bewerbung zu einem englischsprachigen Studium muss jedenfalls bei der Antragsstellung nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. So verlangt es das Österreichische Universitätsgesetz. Welche Sprachnachweise möglich sind ist in der Verordnung des Rektorats über die Zulassung zu Studien festgehalten. Andere Sprachnachweise sind daher nicht möglich.
Vereinzelt werden Master- und Doktoratsstudien englischsprachig angeboten. Welche Studien das sind finden Sie hier.
Bitte achten Sie bei Studien, die sowohl deutsch-als auch englischsprachig angeboten werden, dass Sie im Antragsformular die richtige Sprache, zu der Sie sich bewerben möchten, angeben. Andernfalls wird die Bewerbung automatisch auf Deutschkenntnisse überprüft.
- TOEFL iBT (score of at least 95) oder
- IELTS Academic (score of at least 7) oder
- Cambridge Proficiency English CPE oder
- Cambridge Advanced English CAE (score of at least 180/ Grade C or better) oder
- Telc C1 oder
- Pearson Test of English Academic PTE (Score of at least 76) oder
- Absolvierung von 8 Schuljahren der Sekundarstufe mit dem Unterrichtsfach Englisch an einer Schule innerhalb der EU/EWR, Schweiz, Groß Britannien, USA, englischsprachige Provinzen Kanadas, Australien oder Neuseeland oder
- Absolvierung von 4 Schuljahren der Sekundarstufe mit dem Unterrichtsfach Englisch und zusätzlich die Absolvierung der Reifeprüfung im Unterrichtsfach Englisch an einer Schule innerhalb der EU/EWR, Schweiz, Groß Britannien, USA, englischsprachige Provinzen Kanadas, Australien oder Neuseeland oder
- Bereits abgeschlossenes Studium in englischer Unterrichtsprache (das Diploma Supplement muss bestätigen, dass das Studium in englischer Unterrichtssprache unterrichtet wurde) an einer Universität innerhalb der EU/EWR, Schweiz, Groß Britannien, USA, englischsprachige Provinzen Kanadas, Australien oder Neuseeland oder
- Zeugnis über die Absolvierung eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität oder Hochschule auf Sprachniveau Englisch-C1
Die Zertifikate/Diplome 1 - 6 dürfen bei der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre alt sein.
Der Englischnachweis muss bereits bei der Antragstellung eingereicht werden!
Es handelt sich hier um die Mindestpunkteanzahl. Niedrigere Punkte können für eine Zulassung nicht berücksichtigt werden.
Nein! Es handelt sich bei den Punkten um eine Mindestpunkteanzahl. Eine Zulassung mit weniger Punkten ist nicht möglich.
Nur, wenn das Vorstudium an einer Universität innerhalb der EU/EWR, Schweiz, Groß Britannien, USA, englischsprachige Provinzen Kanadas, Australien oder Neuseeland abgeschlossen wurde.
Aus allen anderen Ländern kann der Universitätsabschluss in englischer Sprache nicht als Sprachnahcweis berücksichtigt werden. Es ist eines der oben genannten Sprachzertifikate mit der entsprechenden Punkteanzahl und nicht älter als 2 Jahre erforderlich.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr