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Zulassung

Bei der Überprüfung der Bewerbung handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das mit rechtliche Vorgaben verbunden ist. Dazu gehört zuerst die Überprüfung der formalen Voraussetzungen (z.b. erforderliche Beglaubigungen) und erst danach werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft. Daher kann die Überpüfung längere Zeit in Anspruch nehmen.

Wir weisen Sie darauf hin,  eine Bewerbung nur dann einzureichen, wenn Sie ALLE notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen!

Sie sind dann ein internationaler Studierender/eine internationale Studierende, wenn Sie die Vorbildung außerhalb Österreichs abgeschlossen haben. Da bei nicht österreichischen Abschlüssen überprüft werden muss, ob diese einem Abschluss in Österreich gleichwertig sind, muss ein Antrag gestellt werden. Ohne einen Antrag ist es uns nicht möglich zu sagen, ob eine Zulassung möglich sein wird oder nicht.

Anträge können nur innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt werden. Es gibt eine Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Semesterstart Oktober) und eine Frist für das Sommersemester (Semesterstart März).

Genaue Informationen zu den Fristen finden Sie hier.

Es können Anträge immer nur für das jeweilige Semester bearbeitet werden, für das die Bewerbungsfrist gerade offen ist.

Anträge die außerhalb dieser Fristen eingereicht werden können nicht bearbeitet werden. Unterlagen werden unbearbeitet zurück geschickt.

Der Ablauf bei Zulassungen von Internationalen Studierenden besteht aus folgenden Schritten.

Schritt Eins: Die Bewerbung zum Studium

Bei der Bewerbung zum Studium sind Sie dafür verantwortlich, dass alle für die Zulassung notwendigen Schritte für eine Antragsstellung vollständig und fristgerecht von Ihnen vorgenommen wurden.  Anhand der Bewerbung wird von uns überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung mehrere Wochen bis Monate dauern kann. So wie die Überprüfung abgeschlossen ist werden Sie von uns via Email informiert.

 

Schritt Zwei: Einschreibung

Bei einer positiven Bewerbung wird der "Antrag auf Einschreibung" im Bewerbungsportal freigeschaltet. Schicken Sie den unterschriebenen "Antrag aus Einschreibung" an die Studienabteilung.

Erst dann können wir Ihnen die Matrikelnummer und die Zahlungsdaten zukommen lassen. Nur wenn die Zahlung fristgerecht bei uns eingelangt (ein paar Tage nach der Einzahlung) ist die Einschreibung abgeschlossen und Sie sind Studierender/Studierende der Universität Graz.

 

Schritt 2 für VGUH Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

Wenn Sie sich über die Teilnahme am Vorstudienlehrgang (VGUH) als außerordentlicher Studierender einschreiben, erfolgt die Einschreibung über den VGUH! Das bedeutet Sie müssen sich am VGUH anmelden. Wir bekommen dann alle notwendigen Daten vom VGUH. Wenn wir die Daten haben bekommen Sie von uns die Matrikelnummer und Zahlungsinformation per Email. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre Emails (auch den Spam- bez. Junk-Ordner). Sie müssen keinen "Antrag auf Einschreibung" schicken. Daher ist der Antrag im Bewerbungsportal nicht freigeschaltet.

ACHTUNG: Unterschiedliche Bewerbungsabläufe für Joint Degree Studien und Doktorate

Doktorate und Joint Degree Programme werden nicht von der Studienabteilung bearbeitet. Daher können wir Ihnen keine Auskunft über die Bewerbungsabläufe zu diesen Studien geben

Für Informationen zu Bewerbungen zu Joint Degree Programmen wenden Sie sich bitte an das Büro für Internationale Beziehungen.

Für Informationen zu Bewerbungen zu Doktoraten wenden Sie sich bitte an die Doctoral Academy.

Wo finde ich die notwendigen Unterlagen?

Informationen zu den benötigten Unterlagen für Bachelor- und Diplomstudien finden Sie hier.

Informationen zu den benötigten Unterlagen für Masterstudien finden Sie hier.

 

Informationen zur Antragstellung

Die Bearbeitung eines Antrages kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Eine genaue Zeitangabe kann leider nicht gemacht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Zulassung im beantragten Semester unter Umständen nicht möglich ist. Die Universität empfiehlt daher eine frühestmögliche Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen. Die Uni Graz übernimmt keine Verantwortung für die zeitliche Organisation Ihres Studiums, wie z.B. Visa Termine, Umzugsplanung usw.

Nein! Anträge, die nicht vollständig und korrekt eingereicht werden, werden nicht bearbeitet. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und Sprachnachweise haben. Nur vollständige Bewerbungen werden bearbeitet!

Nein, das ist sogar gesetzlich verboten! Bei Bewerbungen über eine Agentur wird der Antragsteller/die Antragstellerin für zwei Semester von einer Antragsstellung ausgeschlossen.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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