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Sprachnachweise

Deutschnachweise

Für die Bewerbung zu einem deutschsprachigen Studium muss jedenfalls bei der Antragsstellung nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. So verlangt es das Österreichische Universitätsgesetz. Welche Sprachnachweise möglich sind ist in der Verordnung des Rektorats über die Zulassung zu Studien festgehalten. Andere Sprachnachweise sind daher nicht möglich.

Die Universität bietet Bachelorstudien ausschließlich deutschsprachige an!

Eine Liste nicht deutschsprachiger Studien finden Sie hier.

Es sind C1 Deutschkenntnisse erforderlich.

  1. ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder
  2. ein gleichwertiges ausländisches Reifeprüfungszeugnis mit Unterrichtssprache Deutsch (z.B. österreichische oder deutsche Auslandsschule/deutsche Abitur) oder
  3. Absolvierung von durchgehend 8 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe mit zumindest zwei Unterrichtsgegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet wurden oder
  4. Absolvierung von durchgehend 4 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe (Oberstufe) mit zumindest zwei Unterrichtsgegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet wurden und zusätzlich die Absolvierung der Reifeprüfung im Unterrichtsfach Deutsch oder
  5. Bereits abgeschlossenes Studium in deutscher Unterrichtsprache bzw. wenn sich aus dem entsprechenden Diploma Supplement ergibt, dass das Studium zumindest auch in deutscher Unterrichtssprache unterrichtet wurde oder
  6. Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen (Voraussetzung für die Ablegung der EPD ist eine Zulassung an der Universität) oder eines anderen österreichischen Vorstudienlehrgangs auf C1 Niveau oder
  7. ÖSD C1 (Österreichische Sprachdiplom Deutsch) oder
  8. Goethe-Zertifikat C1 oder
  9. DSH2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  10. DSD2 (Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) oder
  11. Telc C1 oder
  12. Test DaF C1 (TDN 5)

Die C1 Zertifikate (7.-12) dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Alle Prüfungen/Teilbereiche der Zertifikate müssen auf dem Level C1 bestanden werden. Teilbereiche können nicht aus unterschiedlichen Zertifikaten kombiniert werden.

 

Nein. Ein Deutschzertifikat ist nur dann notwendig, wenn ihre vorherige Ausbildung nicht deutschsprachig war. Es muss aus den Bildungsdokumenten klar hervor gehen, dass Deutsch die Unterrichtssprache war (zB. Abitur aus Deutschland; Matura aus Südtirol). Andernfalls muss eine Bestätigung der Bildungseinrichtung über die Unterrichtssprache Deutsch abgegeben werden.

Ja. Wenn Sie eines der folgenden Sprachzertifikate mit dem Niveau A2 oder höher haben, können Sie sich bewerben:

  1. ÖSD A2 oder höher (Österreichisches Sprachdiplom) oder
  2. Goethe Zertifikat A2 oder höher oder
  3. DSD1 oder höher (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
  4. ÖIF Test Neu A2 oder höher (Österreichischer Integration Fond) oder
  5. Österreichische Integrationsprüfung A2 oder höher oder
  6. DTÖ A2 oder höher (Deutsch Test für Österreich) oder
  7. Telc A2 oder höher oder
  8. Test DaF (TDN3 oder TDN4) höher oder
  9. Kurszeugnis oder -zertifikat über das Sprachniveau A2 oder höher eines Vorstudienlehrgangs einer Österreichischen Universität

Die Zertifikate/Diplome 1 - 8 dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Es müssen alle Teilbereiche auf A2 oder höher bestanden worden sein. Teilbereiche können nicht aus unterschiedlichen Zertifikaten kombiniert werden.

Für den Beginn des Studiums ist C1 notwendig. Wenn Sie sich mit A2/B1/B2 bewerben und zugelassen werden, müssen Sie dann die C1 Prüfung am Vorstudienlehrgang in Graz (VGUH) machen, bevor sie studieren können. Es kann dann kein anderes Zertifikat mehr eingereicht werden.

Nein! Es ist mindestens ein A2 Zertifikat erforderlich, um sich bewerben zu können.

Nein! Der VGUH kann laut Universitätsgesetz nur dann besucht werden, wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Bewerbung zu einem Studium erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Sie bereits ein A2 Zertifikat haben. 

Englischnachweise

Für die Bewerbung zu einem englischsprachigen Studium muss jedenfalls bei der Antragsstellung nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. So verlangt es das Österreichische Universitätsgesetz. Welche Sprachnachweise möglich sind ist in der Verordnung des Rektorats über die Zulassung zu Studien festgehalten. Andere Sprachnachweise sind daher nicht möglich.

Vereinzelt werden Master- und Doktoratsstudien englischsprachig angeboten. Welche Studien das sind finden Sie hier.

Bitte achten Sie bei Studien, die sowohl deutsch-als auch englischsprachig angeboten werden, dass Sie im Antragsformular die richtige Sprache, zu der Sie sich bewerben möchten, angeben. Andernfalls wird die Bewerbung automatisch auf Deutschkenntnisse überprüft.

Es sind C1 Englischkenntnisse erforderlich.

Die Universität Graz akzeptiert folgende Nachweise für Englisch C1 oder höher:

  1. TOEFL iBT (score of at least 95) oder
  2. IELTS Academic (score of at least 7) oder
  3. Cambridge Proficiency English CPE oder
  4. Cambridge Advanced English CAE (score of at least 180/ Grade C or better) oder
  5. Telc C1 oder
  6. Pearson Test of English Academic PTE (Score of at least 76)  oder
  7. Absolvierung von 8 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe mit zumindest zwei Unterrichtsgegenständen, die in englischer Sprache unterrichtet wurden, oder
  8. Absolvierung von 4 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe mit dem Unterrichtsfach Englisch und zusätzlich die Absolvierung der Reifeprüfung im Unterrichtsfach Englisch oder
  9. Bereits abgeschlossenes Studium in englischer Unterrichtsprache bzw. wenn sich aus dem entsprechenden Diploma Supplement ergibt, dass das Studium zumindest auch in englischer Unterrichtssprache unterrichtet wurde oder
  10. Zeugnis über die Absolvierung eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität oder Hochschule auf Sprachniveau Englisch-C1

Die Zertifikate/Diplome 1 - 6 dürfen bei der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre alt sein.

Der Englischnachweis muss bereits bei der Antragstellung eingereicht werden!

Es handelt sich hier um die Mindestpunkteanzahl. Niedrigere Punkte können für eine Zulassung nicht berücksichtigt werden.

Nein. Es handelt sich bei den Punkten um eine Mindestpunkteanzahl. Eine Zulassung mit weniger Punkten ist nicht möglich.

Nein. Es ist ein C1 Englischnachweis erforderlich, um sich bewerben zu können.

Nein. Ein Englischzertifikat ist nur dann notwendig, wenn ihre vorherige Ausbildung nicht englischsprachig war. Sie müssen aber eine Bestätigung der Universität einreichen, dass die Unterrichtssprache Englisch war.

Nein. Das Universitätsgesetz erlaubt nicht den Besuch des Vorbereitungskurses (VGUH) zum Erlangen der erforderlichen Englischkenntnisse.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

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Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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