Sprachnachweise
Für den Studienbeginn eines deutschsprachigen Studiums werden Deutschkenntnisse auf C1 Niveau (nach GERS) benötigt.
Wenn Sie bei der Bewerbung zum Studium (= Antragsstellung) noch keine C1 Kenntnisse haben, müssen Sie bei der Bewerbung zumindest Deutschkenntnisse auf A2 Niveau nachweisen.
Vereinzelt werden Master- und Doktoratstudien auf Englisch angeboten. Für die Studien, die auf Englisch angeboten werden, muss ein Englischzertifikat eingereicht werden. Mehr Informationen zu den Studien, die auf Englisch angeboten werden, und welche Zertifikate akzeptiert werden, finden Sie unter "Unterrichtssprache Englisch".
C1 für Studienbeginn bei Unterrichtssprache Deutsch
C1 Deutschkenntnisse können bei der Antragsstellung z.B. nachgewiesen werden durch:
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder
- ein gleichwertiges ausländisches Reifeprüfungszeugnis mit Unterrichtssprache Deutsch (z.B. österreichische oder deutsche Auslandsschule/deutsche Abitur) oder
- Absolvierung von 8 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe mit zumindestvzwei Unterrichtsgegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet wurden oder
- Absolvierung von 4 Schuljahren an einer Schule der Sekundarstufe mit zumindest zwei Unterrichtsgegenständen, die in deutscher Sprache unterrichtet wurden und zusätzlich die Absolvierung der Reifeprüfung im Unterrichtsfach Deutsch oder
- Bereits abgeschlossenes Studium in deutscher Unterrichtsprache bzw. wenn sich aus dem entsprechenden Diploma Supplement ergibt, dass das Studium zumindest auch in deutscher Unterrichtssprache unterrichtet wurde oder
- Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen (Voraussetzung für die Ablegung der EPD ist eine Zulassung an der Universität) oder eines anderen österreichischen Vorstudienlehrgangs auf C1 Niveau oder
- ÖSD C1 (Österreichische Sprachdiplom Deutsch) oder
- Goethe-Zertifikat C1 oder
- DSH2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
- DSD2 (Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) oder
- Telc C1 oder
- Test DaF C1 (TDN 5)
Die C1 Zertifikate (7.-12) dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Alle Prüfungen/Teilbereiche der Zertifikate müssen auf dem Level C1 bestanden werden. Teilbereiche können nicht aus unterschiedlichen Zertifikaten kombiniert werden.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten C1 Nachweise bei der Antragstellung abgegeben werden müssen! Wenn Sie mit einem Zertifikat niedriger als C1 zugelassen werden, dürfen wir für die Einschreibung in das beantragte Studium ausschließlich das EPD Zeugnis des Vorstudienlehrgangs (VGUH) akzeptiert. Es kann nachträglich kein anderes C1 Zertifikat eingereicht werden.
Bitte beachten Sie dabei auch, dass es (infolge der fremdenrechtlichen Bestimmungen) zum Verlust ihres Aufenthaltstitels Studierender führen kann, wenn Sie in diesem Fall nicht am Kurs des VGUHs teilnehmen!
Informationen zur Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (darunter die EPD) finden Sie hier.
A2 Deutschkenntnisse bei Antragsstellung
Eine Zulassung ohne C1 ist möglich, wenn bei der Antragstellung mindestens Deutschkenntnisse auf A2 (nach GERS) nachweisen werden.
Als A2 bis B2 Nachweis werden z.B. folgende Zertifikate (nach GERS) akzeptiert:
- ÖSD A2 oder höher (Österreichisches Sprachdiplom) oder
- Goethe Zertifikat A2 oder höher oder
- DSD1 oder höher (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
- ÖIF Test Neu A2 oder höher (Österreichischer Integrations Fond) oder
- Österreichische Integrationsprüfung A2 oder höher oder
- DTÖ A2 oder höher (Deutsch Test für Österreich) oder
- Telc A2 oder höher oder
- Test DaF (TDN3 oder TDN4) höher oder
- Kurszeugnis oder -zertifikat über das Sprachniveau A2 oder höher eines Vorstudienlehrgangs einer Österreichischen Universität
Die Zertifikate/Diplome 1 - 8 dürfen nicht älter als 2 Jahre alt sein. Teilbereiche können nicht aus unterschiedlichen Zertifikaten kombiniert werden.
Die Einschreibung in das beantragte Studium kann im Fall der Zulassung mit einem A2- bis B2- Zertifikat erst nach Bestehen der Ergänzungsprüfung Deutsch (EPD) am Vorstudienlehrgang erfolgen.
Referat für Internationale Studierende
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Dienstag: 8:00 - 11:30 und 12:30 - 15:30
Donnerstag 8:30 – 13:00