Studienbeitrag
Ordentliche Studierende aus einem
- EU- oder EWR-Staat sowie
- Konventionsflüchtlinge und Drittstaatsangehörige (Angehörige aller übrigen Staaten), welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind,
sind in der beitragsfreien Zeit* vom Studienbeitrag befreit. Der Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) ist aber trotzdem pro Semester zu entrichten.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.
Außerordentliche Studierende zahlen jedes Semester den Studien- und ÖH-Beitrag*
*Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang, Vorbereitungslehrgang oder dem Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag (auf das Lehrgangskonto) und den ÖH-Beitrag.
Detaillierte Informationen zum Studienbeitrag für ordentliche Studierende
Kontakt
Studienabteilung
+43 316 380 - 1170
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz
Vor Ort NUR mit Terminvereinbarung: Dienstag: 8-11:30 und 12:30-15:30 Uhr; Donnerstag: 8:30-13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 7:30-16:00 Uhr; Freitag 7:30-14:00
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden. Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein E-Mail schreiben.