Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Studienbeitrag

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Studienabteilung

Achtung ab dem Wintersemester 2022/23 gibt es neue Zahlungsfristen bzw. ebenso neue Fristen bezüglich Antragstellung für den Erlass des Studienbeitrages und den Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages!

Es gibt keine Nachfrist mehr!

Wir möchten Sie auf den folgenden Seiten über den Studienbeitrag und den neuen Fristen an der Universität Graz informieren.

 

Die Studienbeitragsregelungen wurden mit 11.01.2013 (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) erneut geändert. An die Stelle der autonomen Einhebung durch die Universität Graz tritt nun neuerlich eine gesetzlich verankerte Regelung.

 

 

Während der beitragsfreien Zeit* sind Studierende aus Österreich, Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat, Konventionsflüchtlinge sowie Drittstaatenangehörige (Angehörige aller übrigen Staaten), welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, vom Studienbeitrag befreit!

*  beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + Toleranzsemestern des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.

 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten

 

 

 

Mehrere Studien

Werden mehrere Studien an der Universität Graz betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Dabei ist unerheblich, welches Studium als "Hauptstudium" betrieben wird!

Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit am frühesten endet.

D.h. wird in einem der gemeldeten Studien die Mindeststudienzeit überschritten, ist der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag zu entrichten.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Berechnung der Studiendauer.

 

Werden mehrere Studien an verschiedenen österreichischen Universitäten betrieben, so berechnet jede Universität unabhängig von der anderen die beitragsfreie Zeit.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Rückmeldung/Zahlung.

 

Kontakt

Studienbeitragsangelegenheiten

Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Telefon:+43 316 380 - 1169
Mobil:+43 316 380 - 1165
Öffnungszeiten nur mit Terminvereinbarung
Dienstag: 8.00-11:30 und 12.30-15.30
Donnerstag 8:30 – 13:00

Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester 2023

 

Antrag auf Erlass für das Wintersemester 2023/24

 

 

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.