Antragstellung
Antragstellung
Es erfolgt eine semesterweise Antragstellung über das Online-Antragsprogramm (unter Onlineanträge Studienabteilung) in Ihrem UGO-Account.
Die Antragsfrist läuft
- im Wintersemester ab 1.Oktober bis zum 10. Dezember und
- im Sommersemester ab 4. März bis zum 10. Mai.
Nachzuweisen ist der Studienfortschritt im der Antragstellung vorangehenden Semester und es sind die Kriterien lt. der Verordnung des Rektorats über die Einrichtung eines Studienabschluss-Stipendiums für erwerbstätige Studierende zu erfüllen.
Pro Semester kann pro Studierender/Studierendem nur ein Antrag auf Ausbezahlung des Stipendiums für ein Studium gestellt werden.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt im laufenden Semester, vorausgesetzt die/der Studierende ist zum Studium durch Bezahlung des Studien- sowie des Studierendenbeitrages korrekt gemeldet und erfüllt die sonstigen genannten Voraussetzungen.
Die Nachreichung einzelner Beilagen ist längstens bis 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung möglich. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist die fristgerechte und vollständige Erfassung des Antrags über UNIGRAZonline. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen nach dem Antragszeitraum werden bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende nur beantragt werden kann, wenn Sie alle Kriterien erfüllen. Es ist daher nicht möglich, bei einer Genehmigung des Erlasses oder bei Genehmigung einer Rückzahlung des Studienbeitrages aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelungen (Universitätsgesetz 2002 § 92), zusätzlich um Auszahlung eines Studienabschluss-Stipendiums anzusuchen.
Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums
Die/der Studierende ist von der Entscheidung durch das Rektorat nach Erledigung des jeweiligen Antrages zu verständigen. Es wird gebeten, von vorherigen Telefon- und E-Mailanfragen Abstand zu nehmen! Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist die fristgerechte und vollständige Erfassung des Antrags über UNIGRAZonline. Unvollständige Anträge bzw. Anträge mitfehlenden Unterlagen nach dem Antragszeitraum werden bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt im laufenden Semester, vorausgesetzt die/der Studierende ist zum Studium durch Bezahlung des Studien- sowie des Studierendenbeitrages korrekt gemeldet und erfüllt die sonstigen genannten Voraussetzungen.
Auszahlung des Stipendiums
Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums erfolgt im Rahme der Privatwirtschaftsverwaltung der Universität durch das Rektorat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausbezahlung des Studienabschluss-Stipendiums.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Studienabschluss-Stipendiums beträgt 500 Euro pro Semester pro Studierender/Studierendem.
Transparenzdatenbank
Um die Meldung von Stipendienauszahlungen aufgrund des Transparenzdatenbankgesetzes (Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012 BGBl. I Nr. 99/2012) zu erfüllen, ist es notwendig einen aktuellen Meldezettel bei der Antragstellung zur Verfügung zu stellen.
Rückforderbarkeit des Stipendiums
Sofern Studierende das Stipendium durch unwahre Angaben maßgebender Tatsachen schuldhaft veranlasst oder erschlichen haben, haben sie unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit das Stipendium unverzüglich der Universität Graz zurückzuzahlen.
Änderungen vorbehalten