Sub Auspiciis
Promotion sub auspiciis praesidentis rei publicae
Die Promotion Promotion sub auspiciis praesidentis ist eine besondere Form der Auszeichnung hervorragender Schul- und Studienleistungen.
Voraussetzungen für die Promotion sub auspiciis praesidentis sind:
- die Absolvierung der gesamten Sekundarstufe II mit ausgezeichnetem Erfolg
- die Ablegung der Reifeprüfung mit Auszeichnung
- die Absolvierung aller Module (bzw. Fächer in nicht modularisierten Studien) und etwaigen studienabschließenden Prüfungen des Bachelor- und Masterstudiums bzw. Diplomstudiums und des Doktoratsstudiums mit der bestmöglichen Beurteilung
- die Beurteilung der Diplomarbeit bzw. Bachelor- und Masterarbeit sowie der Dissertation mit „sehr gut“
Die universitären Leistungen sind grundsätzlich in einer im Durchschnitt normalen Studiendauer zu erbringen. Eine längere Studiendauer kann durch triftige Gründe, etwa Berufstätigkeit, Krankheit, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen etc., entschuldigt werden.
Eine Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten ist nur möglich, wenn zuvor keine bescheidmäßige Verleihung des Doktorates durch den:die (Vize-)Studiendekan:in stattgefunden hat.
Exzellenzstipendien
Für Personen, die ihr Doktorat durch eine Promotion sub auspiciis praesidentis verliehen bekommen haben, steht ein Exzellenzstipendium zur Verfügung. Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie auf den Seiten des DocService.
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
- Mag.iur.
Alexander Horvat