Antragstellung
Der Antrag ist an das Rektorat zu richten und in der Studienabteilung einzureichen. Folgende Unterlagen sind im Original bzw. in beglaubigter Kopie vorzulegen:
- Antrag (formloses Schreiben)
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Strafregisterbescheinigung
- Jahreszeugnisse der Sekundarstufe II (Oberstufe)
- Reifezeugnis
- Bachelor- und Masterzeugnis bzw. Diplomprüfungszeugnisse
- Zeugnisse über die Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit bzw. Diplomarbeit
- Rigorosenzeugnis
- Beurteilung der Dissertation
- Gegebenenfalls Begründung für die Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer
- Ringmaß
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Rektorat dies mit Bescheid fest und legt den Antrag dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vor.
Nach Prüfung der Unterlagen durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ergeht im Wege des Ministerrates ein Vorschlag an den Bundespräsidenten:die Bundespräsidentin, die Promotion unter seinen:ihren Auspizien zu genehmigen.
Wenn der:die Bundespräsident:in die Promotion durch Entschließung genehmigt hat, findet die feierliche Verleihung des Doktorates in Anwesenheit des Bundespräsidenten*der Bundespräsidentin an der Universität statt. Dabei wird auch ein Ehrenring verliehen.
Hinweis
Im Fall eine Promotion sub auspiciis praesidentis wird kein Verleihungsbescheid des akademischen Grades ausgestellt. Der:Die Bewerber:in ist bis zum Tag der Promotion sub auspiciis praesidentis nicht berechtigt, den akademischen Grad zu führen. Er:Sie ist aber mit Wirkung vom Zeitpunkt, zu dem der akademische Grad frühestens hätte verliehen werden können, wenn kein Antrag auf Promotion sub auspiciis praesidentis gestellt worden wäre, bei der Anwendung bundesrechtlicher Vorschriften (z.B. Dienst- und Besoldungsrecht) so zu behandeln, als ob ihm:ihr das Doktorat bereits verliehen worden wäre.
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
- Mag.iur.
Alexander Horvat