FAQs
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitung eines Antrages kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Eine genaue Zeitangabe kann leider nicht gemacht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Zulassung im beantragten Semester unter Umständen nicht möglich ist. Die Universität empfiehlt daher eine frühestmögliche Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen. Die Uni Graz übernimmt keine Verantwortung für die zeitliche Organisation Ihres Studiums, wie z.B. Visa Termine, Umzugsplanung usw.
Bei der Überprüfung der Bewerbung handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das mit rechtliche Vorgaben verbunden ist. Dazu gehört zuerst die Überprüfung der formalen Voraussetzungen (z.b. erforderliche Beglaubigungen) und erst danach werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft. Daher kann die Überprüfung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Zusätzliche Studien beantragen
Bitte schicken Sie innerhalb der Zulassungsfristen eine Email an studienabteilung(at)uni-graz.at
Mit folgenden Daten:
- Ihr vollständiger Name
- Ihre Matrikelnummer
- Name des Studiums, das Sie beginnen möchten
- Das Sie das Studium in diesem Semester beginnen möchten
Schicken Sie ggf. zusätzliche studienrelevante Dokumente (zB. Bestätigung über das bestandene Aufnahmeverfahren bei zugangsbeschränkten Studien) als PDF
Solange Sie am VGUH sind müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können über den Studierendenaccount die Bewerbungsdaten unter „meine Bewerbung“ eingeben und müssen dann die vollständigen und korrekten Unterlagen an die Studienabteilung schicken
Unterlagen
Nein! Anträge, die nicht vollständig und korrekt eingereicht werden, werden nicht bearbeitet beziehungsweise müssen zurückgewiesen werden. Eine neuerliche Antragsstellung zum gleichen Studium im gleichen Semester ist dann nicht mehr möglich. Bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie alle Dokumente, Beglaubigungen und Sprachnachweise haben. Nur vollständige Bewerbungen werden bearbeitet!
Nein, das ist sogar gesetzlich verboten! Bei Bewerbungen über eine Agentur wird der Antragsteller/die Antragstellerin für zwei Semester von einer Antragsstellung ausgeschlossen.
Nein! Es gibt gesetzliche Beglaubigungsvorschriften. Wenn die nicht erfüllt sind, haben die Dokumente keine Beweiskraft. Daher können Unterlagen ohne die notwendige Beglaubigung nicht in Bearbeitung genommen werden.
Nein! Wir können ausschließlich anhand von Scans der Originale überprüfen, ob eine Zulassung möglich ist oder nicht.
Wenn die im Original ausgestellten Dokumente nicht deutsch- oder englischsprachig sind, muss zusätzlich eine Übersetzung abgegeben werden. Die Übersetzung kann deutsch- oder englischsprachig sein. Die Übersetzung ersetzt nicht das Original. Es muss beides abgegeben werden.
Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich zertifizierten Übersetzerin angefertigt werden.
Es werden sowohl Übersetzungen aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.
Nein! Wir benötigen immer die Originale zusammen mit den dazugehörigen Übersetzungen. Übersetzungen alleine sind nicht ausreichend.
Es muss jedenfalls nachgewiesen werden, dass das Studium vollständig abgeschlossen ist. Die Universität kann aus Kulanz bis zu einem Jahr nach Abschluss des Studiums ein vorläufiges Zertifikat akzeptieren.
Wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist muss jedenfalls ein Abschlussdiplom vorliegen. Wir akzeptieren unter keinen Umständen vorläufige Bestätigungen, wenn der Studienabschluss länger als ein Jahr her ist!
Bewerbung
Die Bewerbung zusammen mit allen notwendigen Unterlagen ist online über das dafür vorgesehene Bewerbungstool einzureichen. Unterlagen müssen als gut leserliches PDF-Dokument hochgeladen werden.
Wenn Sie noch nie zuvor an der Universität Graz studiert haben müssen Sie zuerst den Basisaccount anlegen, um eine Bewerbung hochladen zu können.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Studien gleichzeitig im Application-Tool freigeschaltet werden können. Studien, die zugangsbeschränkt sind, können erst dann online für die Bewerbung freigeschaltet werden, wenn das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens feststeht.
Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Informationen zum Aufnahmeverfahren Lehramt finden Sie hier.
Beachten Sie daher bitte die abweichenden Bewerbungsfristen für zugangsbeschränkte Studien.
Auch wenn Sie noch nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen, können Sie sich erst bewerben, wenn das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist. Davor ist es nicht möglich, eine Bewerbung hochzuladen.
Sprache(n)
Nein! Laut dem Universitätsgesetz ist das Sprachzertifikat Voraussetzung für die Antragsstellung. Ohne Zertifikat kann also der Antrag nicht in Bearbeitung genommen werden und wird somit gleich als negative Antragsstellung gewertet. Bitte bewerben Sie sich daher erst, wenn Sie das Sprachzertifikat haben, da sonst eine weitere Antragsstellung zum gleichen Semester und Studium nicht mehr möglich ist.
Nein! Wir können ausschließlich die Sprachnachweise, die in der Rektorats-Verordnung genehmigt sind, akzeptieren.
Nein. Ein Deutschzertifikat ist nur dann notwendig, wenn ihre vorherige Ausbildung nicht deutschsprachig war.
Bitte beachten Sie, dass aus den Bildungsdokumenten klar hervorgehen muss, dass die Bildungssprache Deutsch war. Ansonsten muss zusätzlich von der Bildungseinrichtung (zB. Uni) eine Bestätigung über die Unterrichtssprache eingereicht werden.
Nein! Die Staatsbürgerschaft ist kein ausreichender Nachweis über Sprachkenntnisse. Das Österreichische Universitätsgesetz verlangt ausdrücklich einen Sprachnachweis in Form der Bildungssprache Deutsch auf Maturaniveau oder eines allgemein anerkannten Sprachzertifikats, das nicht älter als zwei Jahre alt ist.
Nein! Leben und/oder arbeiten in Österreich ist kein ausreichender Nachweis über Sprachkenntnisse. Das Österreichische Universitätsgesetz verlangt ausdrücklich einen Sprachnachweis in Form der Bildungssprache Deutsch auf Maturaniveau oder eines allgemein anerkannten Sprachzertifikats, das nicht älter als zwei Jahre alt ist.
Nur, wenn das Vorstudium an einer Universität innerhalb der EU/EWR, Schweiz, Groß Britannien, USA, englischsprachige Provinzen Kanadas, Australien oder Neuseeland abgeschlossen wurde.
Aus allen anderen Ländern kann der Universitätsabschluss in englischer Sprache nicht als Sprachnahcweis berücksichtigt werden. Es ist eines der oben genannten Sprachzertifikate mit der entsprechenden Punkteanzahl und nicht älter als 2 Jahre erforderlich.
Nein! Es handelt sich bei den Punkten um eine Mindestpunkteanzahl. Eine Zulassung mit weniger Punkten ist nicht möglich.
Bewerbung
Bewerbungsfristen
Es gibt zwei Semester, Sommer- und Wintersemester. Termine und Fristen diesbezüglich finden Sie hier.
Der Bewerbungszeitraum ist immer nur für ein Semester offen. Das bedeutet Sie können sich nur zum aktuell offenen Semester bewerben. Eine Bewerbung für ein anderes, späteres Semester ist nicht möglich. Daher ist das Semester bereits im online Bewerbermanagement vorgegeben. Wenn Sie sich zu einem anderen Semester bewerben möchten, müssen Sie auf den dafür vorgesehene Bewerbungszeitraum warten.
Nein, Bewerbungen sind immer nur für das Semester möglich, für das gerade die Bewerbungsfrist läuft.
Nein, Bewerbungen sind immer nur für das Semester möglich, für das gerade die Bewerbungsfrist läuft.
Einschreibung und Zulassungsbescheid
Wenn Sie sich jetzt noch nicht einschreiben möchten, müssen Sie jetzt nichts tun. Bitte unternehmen Sie die notwendigen Schritte für die Einschreibung erst in dem Semester, für das Sie sich einschreiben möchten.
Sie müssen der Universität nicht bekannt geben, dass Sie sich später einschreiben möchten.
Grundsätzlich sind Bescheide unbefristet gültig. Das bedeutet solange es keine Änderung der Zulassungsbestimmungen gibt (zB. Änderung des Curriculums) kann man sich mit dem Bescheid auch noch ein oder zwei Semester nachdem man den Bescheid erhalten hat einschreiben.
In den Fällen, wo Änderungen des Curriculums bereits bekannt sind, wird im Bescheid explizit hingewiesen, dass die Zulassung nur befristet möglich ist.
Sie finden über Ihre Onlinebewerbung den "Antrag auf Einschreibung". Diesen müssen Sie unterschrieben an die Studienabteilung schicken, damit die Einschreibung vorgenommen werden kann.
Der Antrag gilt für das Semester, für das gerade die Inskriptionsfrist läuft. Schicken Sie den Antrag also ausschließlich in der Inskriptionsfrist für das Semester, in dem Sie sich tatsächlich einschreiben möchten.
Sie melden sich direkt am Vorstudienlehrgang (VGUH) mit dem Bescheid, den Sie von der Universität bekommen haben, an. Wenn der VGUH Ihre zahlung erhalten hat schickt er der Universität Ihr Stammdatenblatt per Email. Erst dann kann die Universität Sie einschreiben. Sie bekommen Ihre Zahlungsinformationen und Matrikelnummer von uns per Email.
Sie müssen nicht zur Universität kommen! Die Kommunikation findet direkt zwischen dem VGUH und der Universität statt.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr