Geltendmachung von Erlasstatbeständen
Wie in den Ausnahmeregelungen beschrieben, hat die gesetzliche Regelung eine Reihe von Erlasstatbeständen geschaffen. Um einen der genannten Gründe geltend zu machen, gehen Sie bitte wie folgt, vor:
|
Sollten Sie ab Zusendung binnen 2 Wochen keine Nachricht von uns erhalten, melden Sie sich bitte per Email in der Studienabteilung!
Sobald die Überprüfung der Nachweise abgeschlossen ist, werden Sie per Email über das Ergebnis informiert. Dementsprechend erhalten Sie im Falle einer positiven Erledigung eine E-Mail in dem Sie über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Entrichtung des ÖH-Beitrages informiert werden. Bitte verwenden Sie die Zahlungsinformationen aus UNIGRAZonline (auf der Visitenkarte unter "Studienbeitragsstatus").
Vorgehen im Falle negativer Entscheidung
Im Falle des Nichtvorliegens der entsprechenden Nachweise oder Erlasstatbestände ist mit einer negativen Entscheidung zu rechnen. Diese wird den Studierenden auf Antrag in Bescheidform übermittelt. Bescheide enthalten auch eine Rechtsmittelbelehrung. In dieser Belehrung wird darauf hingewiesen werden, dass eine Beschwerde an das Büro des Studiendirektors der Universität Graz möglich ist. Sollte eine negative Entscheidung ergehen, ist auf jeden Fall der vorgeschriebene Studienbeitrag zu entrichten um zunächst die Rückmeldung für das Semester sicherzustellen, da der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt. Im Falle der Aufhebung des Bescheides erster Instanz wird dann der Studienbeitrag jedenfalls rückerstattet. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist hier ersichtlich.