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Erlass des Studienbeitrages

 

Seit 7. Jänner 2016 gibt es ein Online-Antragsprogramm für den Erlass und die Rückzahlung des Studienbeitrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihren Antrag auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages online stellen und Ihre Unterlagen elektronisch hochladen. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihre Startseite in UNIGRAZonline (unter Onlineanträge Studienabteilung) oder über diese Homepage (siehe Link in der Box, auf der rechten Seite).

 

Sie werden gebeten, den Antrag samt Unterlagen direkt elektronisch einzureichen. 

 

Wird der Antrag auf Erlass genehmigt, sind Sie vom Studienbeitrag befreit, müssen jedoch trotzdem den ÖH-Beitrag entrichten.

 

Ein Antrag auf Erlass für das Wintersemester kann bis 30.09. und für das Sommersemester bis 28./29.02. gestellt werden! Es ist daher nicht notwendig den Studienbeitrag vor dieser Frist zu bezahlen, sofern Sie vor haben einen Antrag auf Erlass zu stellen.

 

Stellen Sie also innerhalb der oben genannten Frist für den Erlass des Studienbeitrages einen Antrag auf Erlass und dieser wird genehmigt, ist nur der ÖH-Beitrag zu entrichten. Kann dem Antrag auf Erlass nicht entsprochen werden, ist der volle Studienbeitrag zu entrichten.

 

 

Die  Einreichfristen für den Erlass finden Sie unter Termine & Fristen

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester 2024

 

 

 

 

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