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Erlass des Studienbeitrages

An allen österreichischen Universitäten gilt grundsätzlich eine allgemeine Studienbeitragspflicht für Studierende.

Davon ausgenommen sind Studierende, die für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft vom Studienbeitrag befreit sind.

In der sogenannten beitragsfreien Zeit* müssen ordentliche Studierende aus einem EU- oder EWR-Land, Konventionsflüchtlinge sowie Studierende aus anderen Ländern, die EU- oder EWR-Bürger:innen gleichgestellt sind, keinen Studienbeitrag zahlen. Den ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) müssen aber alle Studierenden trotzdem jedes Semester bezahlen.

*Die beitragsfreie Zeit ist die Mindeststudienzeit Ihres Studiums plus zwei zusätzliche Semester.

Studierende aus allen Ländern, die nicht zur EU oder zum EWR gehören (Drittstaaten) und EU- oder EWR-Bürger:innen nicht gleichgestellt sind, müssen jedes Semester den Studienbeitrag und den ÖH-Beitrag bezahlen – egal, in welchem Semester sie gerade sind.

Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat sowie Studierende aus anderen Ländern, die EU-/EWR-Bürger:innen gleichgestellt sind, müssen einen Studienbeitrag bezahlen, wenn die beitragsfreie Zeit im ordentlichen Studium überschritten wird. 

Die Höhe des Beitrages pro Semester ist: 

  • € 363,36 

Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) kommt in jedem Fall noch dazu und muss immer, also jedes Semester, bezahlt werden.

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Erlass des Studienbeitrages beantragt werden. Siehe “Gründe für den Erlass des des Studienbeitrages”.

 

Studierende aus allen Ländern, die nicht zur EU oder zum EWR gehören (Drittstaaten), müssen jedes Semester den Studienbeitrag und den ÖH-Beitrag bezahlen – egal, in welchem Semester sie gerade sind.

Die Höhe des Beitrages pro Semester ist: 

  • € 726,72

Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) kommt in jedem Fall noch dazu und muss immer, also jedes Semester, bezahlt werden. Weitere Infos finden Sie unter Studierende aus anderen Ländern

Ein Antrag muss 

  • für das Sommersemester bis 28./29. Februar und 
  • für das Wintersemester bis 30. September 

eingereicht werden.

Sofern Sie vorhaben einen Antrag auf Erlass zu stellen, ist es nicht notwendig den Studienbeitrag vor dieser Frist zu bezahlen.

Sie stellen Ihren Antrag auf Erlass online und laden Ihre Unterlagen elektronisch hoch. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihren UNIGRAZonline-Account (unter Onlineanträge Studienabteilung) oder über diese Homepage (Startseite Studienbeitrag/Seitenende).

Wird der Antrag auf Erlass genehmigt, sind Sie vom Studienbeitrag befreit, müssen jedoch trotzdem den ÖH-Beitrag entrichten.

Werden die Voraussetzungen für einen Erlass des Studienbeitrages nicht erfüllt, ist der vorgeschriebene Studien- und ÖH-Beitrag zu entrichten.

Kann der Antrag auf Erlass nicht fristgerecht eingereicht werden, ist der vorgeschriebene Studien- und ÖH-Beitrag zu entrichten. Danach gibt es noch die Möglichkeit einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages zu stellen. 

Weitere Informationen

Gründe für den Erlass des Studienbeitrages
Vorgehen im Falle negativer Entscheidung
Banner zu "Leich Lesen", Logo in grüner und gelber Farbe mit dem Aufdruck LL A" Leicht Lesen. Mehr Infos über Erlass des Studienbeitrages ©Uni Graz
©Uni Graz

Zum Leicht Lesen auf das LL-Logo klicken!

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