Rückmeldung zum Studium und zur Zahlung
Die Rückmeldung zu einem oder mehreren ordentlichen Studien an der Universität Graz erfolgt automatisch, sobald der Semesterbeitrag ordnungsgemäß, vollständig und innerhalb der Zulassungsfrist (in einem WS der 31.10. bzw. in einem SS der 31.03.) am Konto der Universität Graz eingelangt ist.
Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) ist ausnahmslos von allen ordentlich und außerordentlich Studierenden zu entrichten. Auch von jenen Studierenden, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!
Studierende, die bereits den Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag zu entrichten haben, weil sie die Mindeststudienzeit überschritten haben, müssen den vollständigen Betrag innerhalb der Zulassungfrist entrichten. Eine Rückmeldung erfolgt nur, wenn der vollständige Betrag innerhalb der Frist am Konto der Universität Graz eingelangt ist.
Zahlungsdaten
Die Zahlungsdaten über den Semesterbeitrag können jedes Semester von den Studierenden selbst über den UGO-Account, Punkt Studienbeitragsstatus entnommen werden. Im Studienbeitragsstatus wird Ihnen die Zahlungsfrist (Zulassungsfrist) und der Rechnungsbetrag, die Information ob Sie noch vom Studienbeitrag befreit sind oder nicht, die Möglichkeit der Onlinebezahlung mittels Kreditkarte - Debit Card/Bankomatkarte oder Sofortüberweisung Klarna (aufgrund von Problemen derzeit nicht möglich), Zahlungseingänge (falls bereits vorhanden) und die Kontodaten, falls Sie noch mittels Zahlschein ober selbst per Onlinebanking bezahlen möchten, angezeigt.
Sollten Sie mittels Zahlschein bezahlen möchten, können Sie sich während der Öffnungszeiten innerhalb der Zulassungsfristen einen Zahlschein unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausstellen lassen oder Sie beantragen eine Zusendung des Zahlscheines via E-Mail.
FAQ
**Studierende, die an der Universität Graz ein ordentliches Studium betreiben, aber den Studienbeitrag und ÖH-Beitrag oder den ÖH-Beitrag an einer anderen Universität oder an einer Pädagogischen Hochschule bezahlt haben**
Die Fortsetzungsmeldung erfolgt NICHT automatisch! Sie müssen bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist für das betreffende Semester (WS= 31.10. und SS= 31.03.) die Rückmeldung selbst im UGO – Link „Studien weitermelden“ durchführen oder persönlich in der Studienabteilung erscheinen. Erfolgt die Fortsetzungsmeldung nicht fristgerecht, so erlischt die Zulassung zum Studium!
Hier finden Sie einen Leitfaden für die Rückmeldung.
Beachten Sie bitte, dass, wenn Sie an einer Universität bereits die Mindeststudienzeit überschritten haben, an der Universität zu bezahlen haben, an der auch der höhere Beitrag vorgeschrieben wird.
Bsp.: Sie sind an der Universität Graz und an einer anderen Universität/PH gemeldet; an der Universität Graz ist der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben und an der anderen Universität/PH ist nur der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Das bedeutet, der Semesterbeitrag ist an der Universität Graz zu entrichten, da hier der höhere Beitrag vorgeschrieben ist.
An allen anderen Universitäten müssen Sie die Rückmeldung während der Zulassungsfrist bekanntgeben.
**Studierende, die an der Universität Graz ein ordentliches Studium betreiben, aber den ÖH-Beitrag an einer Fachhochschule bezahlt haben**
Beiträge die an einer Fachhochschule entrichtet wurden können mittlerweile teilweise übernommen werden.
Wird nur der ÖH-Beitrag an der Universität Graz wie auch an der Fachhochschule vorgeschrieben, muss dieser nur einmal entrichtet werden. An der jeweils anderen Bildungseinrichtung muss noch eine Rückmeldung erfolgen.
Die Rückmeldung muss grundsätzlich von Ihnen via Uni Graz Online durchgeführt werden. Eine Anleitung finden Sie hier.
Wird jedoch der Studienbeitrag an der Fachhochschule bezahlt, kann dieser von der Universität Graz nicht übernommen werden! Es ist unbedingt erforderlich, dass der vorgeschriebene Beitrag fristgerecht nochmals an der Universität Graz entrichtet wird!
Wichtig: Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung Ihrerseits, ist eine Meldung für das jeweilige Semester nicht gewährleistet! Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an studienbeitrag(at)uni-graz.at
**Mitbelegerinnen und Mitbeleger (AUSGENOMMEN NAWI Graz und Musikologie Studierende, sowie Studierende im Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung!)**
Sind Sie auf der Universität Graz als MitbelegerIn (für den Besuch einzelner Lehrveran-staltungen) gemeldet, so müssen Sie bis zum Ende der Zulassungsfrist für das betreffende Semester (WS= 31.10. und SS= 31.03.). Ihr Studienblatt des betreffenden Semesters von Ihrer Stammuniversität an die Studienabteilung übermitteln. Die Weitermeldung wird ansonsten NICHT durchgeführt.
NAWI GRAZ Studierende sowie Studierende im Lehramtsverbund SüdOst und Studierende der Musikologie müssen KEIN Studienblatt übermitteln, die Weitermeldung erfolgt automatisch!
Bitte überprüfen Sie dies auch selbst indem Sie sich das aktuelle Studienblatt an der Universität Graz aufrufen und kontrollieren ob auch tatsächlich der Status "gemeldet" bei den einzelnen Studien angezeigt wird!