Rückmeldung zum Studium und Zahlung
Die Rückmeldung zu einem oder mehreren ordentlichen Studien an der Universität Graz erfolgt automatisch, wenn der Semesterbeitrag ordnungsgemäß, vollständig und innerhalb der Zulassungsfrist (in einem WS der 31.10. bzw. in einem SS der 31.03.) am Konto der Universität Graz eingelangt ist.
Wird der Beitrag an einer anderen Bildungseinrichtung (andere Uni, FH und PH) entrichtet so erfolgt KEINE automatische Rückmeldung zum Studium/zu den Studien an der Universität Graz. Hier finden Sie einen Leitfaden für die Rückmeldung.
Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) ist ausnahmslos von allen ordentlich und außerordentlich Studierenden zu entrichten. Auch von jenen Studierenden, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!
Studierende, die bereits den Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag zu entrichten haben, weil sie die Mindeststudienzeit überschritten haben, müssen den vollständigen Betrag innerhalb der Zulassungsfrist entrichten. Eine Rückmeldung erfolgt nur, wenn der vollständige Betrag innerhalb der Frist am Konto der Universität Graz eingelangt ist.
Zahlungsdaten
Die Zahlungsdaten über den Semesterbeitrag können jedes Semester von den Studierenden selbst über den UGO-Account, Punkt Studienbeitragsstatus entnommen werden. Im Studienbeitragsstatus wird Ihnen die Zahlungsfrist (Zulassungsfrist) und der Rechnungsbetrag, die Information ob Sie noch vom Studienbeitrag befreit sind oder nicht, die Möglichkeit der Onlinebezahlung mittels Kreditkarte - Debit Card/Bankomatkarte oder EPS-Überweisung, Zahlungseingänge (falls bereits vorhanden) und die Kontodaten, falls Sie noch mittels Zahlschein ober selbst per Onlinebanking bezahlen möchten, angezeigt.
Fehlende Rückmeldung trotz Zahlung
Haben Sie den Beitrag schon vor mehr als 7 Werktagen auf das Konto der Universität Graz bezahlt, senden Sie uns per Mail den Zahlungsnachweis damit eine Nachforschung erfolgen kann.
Haben Sie den Beitrag an einer anderen Bildungseinrichtung bezahlt finden Sie hier einen Leitfaden für die Rückmeldung.
FAQ
** Personen, die einen Abschluss eines beitragspflichtigen Studiums oder Abschluss eines Abschnittes bis zum 31. März für das Sommersemester oder bis zum 31. Oktober für das Wintersemester herbeiführen können**
Der Studienbeitrag muss nur dann NICHT entrichtet werden, wenn das beitragspflichtige Studium bis zum 31. März für ein Sommersemester oder bis zum 31. Oktober für ein Wintersemester abgeschlossen oder geschlossen wird. Damit dies erfolgen kann nehmen Sie bitte mit Ihrem Prüfer/Dekanat Kontakt auf. Im Zweifel entrichten Sie bitte jedenfalls den Studienbeitrag!
Ebenfalls ist der Studienbeitrag NICHT zu entrichten, wenn in einem beitragspflichtigen Diplomstudium bis zum 31. März für ein Sommersemester oder bis zum 31. Oktober für ein Wintersemester der Abschluss eines Abschnittes eingetragen wird. Auch hier gilt, dass im Zweifel der Studienbeitrag zu entrichten ist.
**Studierende, die an der Universität Graz ein ordentliches Studium betreiben, aber den Studienbeitrag und ÖH-Beitrag oder den ÖH-Beitrag an einer anderen Bildungseinrichtung (andere Uni, FH und PH) innerhalb Österreichs bezahlt haben**
Die Fortsetzungsmeldung erfolgt NICHT automatisch! Sie müssen bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist für das betreffende Semester (WS= 31.10. und SS= 31.03.) die Rückmeldung selbst im UGO – Link „Studien weitermelden“ durchführen oder persönlich in der Studienabteilung erscheinen. Erfolgt die Fortsetzungsmeldung nicht fristgerecht, so erlischt die Zulassung zum Studium!
Hier finden Sie einen Leitfaden für die Rückmeldung.
Beachten Sie bitte, dass, wenn Sie an einer Universität bereits die Mindeststudienzeit überschritten haben, an der Universität zu bezahlen haben, an der auch der höhere Beitrag vorgeschrieben wird.
Bsp.: Sie sind an der Universität Graz und an einer anderen Universität/PH gemeldet; an der Universität Graz ist der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben und an der anderen Universität/PH ist nur der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Das bedeutet, der Semesterbeitrag ist an der Universität Graz zu entrichten, da hier der höhere Beitrag vorgeschrieben ist.
An allen anderen Universitäten müssen Sie die Rückmeldung während der Zulassungsfrist bekanntgeben.
**Studierende, die an der Universität Graz ein ordentliches Studium betreiben, aber den ÖH-Beitrag an einer Fachhochschule bezahlt haben**
Beiträge die an einer Fachhochschule entrichtet wurden können mittlerweile teilweise übernommen werden.
Wird nur der ÖH-Beitrag an der Universität Graz wie auch an der Fachhochschule vorgeschrieben, muss dieser nur einmal entrichtet werden. An der jeweils anderen Bildungseinrichtung muss noch eine Rückmeldung erfolgen.
Die Rückmeldung muss grundsätzlich von Ihnen via Uni Graz Online durchgeführt werden. Eine Anleitung finden Sie hier.
Wird jedoch der Studienbeitrag (€ 363,36) an der Fachhochschule bezahlt, kann dieser von der Universität Graz nicht übernommen werden! Es ist unbedingt erforderlich, dass der vorgeschriebene Beitrag fristgerecht nochmals an der Universität Graz entrichtet wird!
Wichtig: Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung Ihrerseits, ist eine Meldung für das jeweilige Semester nicht gewährleistet! Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an studienbeitrag(at)uni-graz.at
**Mitbelegerinnen und Mitbeleger (AUSGENOMMEN NAWI Graz und Musikologie Studierende, sowie Studierende im Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung!)**
Sind Sie auf der Universität Graz als MitbelegerIn gemeldet, so müssen Sie bis zum Ende der Zulassungsfrist für das betreffende Semester (WS= 31.10. und SS= 31.03.) Ihr Studienblatt von Ihrer Stammuniversität übermitteln. Die Weitermeldung wird ansonsten NICHT durchgeführt.
NAWI GRAZ Studierende sowie Studierende im Lehramtsverbund SüdOst und Studierende der Musikologie müssen KEIN Studienblatt übermitteln, die Weitermeldung erfolgt automatisch!
Bitte überprüfen Sie dies auch selbst indem Sie sich das aktuelle Studienblatt an der Universität Graz aufrufen und kontrollieren ob auch tatsächlich der Status "gemeldet" bei den einzelnen Studien angezeigt wird!