Sponsion / Promotion
Die Anmeldung zur feierlichen Sponsion bzw. Promotion (universitärer Festakt) ist erst nach dem offiziellen Abschluss des Studiums möglich.
Den Verleihungsbescheid (offizielles Dokument über die Verleihung des akad. Grades) erhalten die Absolventinnen und Absolventen in elektronischer Form mit Amtssignatur.
Der Abschluss Ihres Studiums wird zuerst am jeweiligen Dekanat/Prüfungsreferat bearbeitet und scheint nach Abschluss in UNIGRAZonline auf.
In UNIGRAZonline können Sie dann unter der Applikation "Onlineanträge Studienabteilung" den Entwurf Ihres Verleihungsbescheides ansehen und die Daten auf Richtigkeit überprüfen. Nach Hochladen der Statistik Austria Bestätigung und der Einbringung des Rechtsmittelverzichts, wird Ihnen der finale Bescheid in der Applikation zur Verfügung gestellt.
Sie werden jedoch nach Abschluss des Studiums automatisch von der Studienabteilung per E-Mail über das genaue Prozedere zur Erlangung des Verleihungsbescheides informiert.
Termine für eine Sponsion/Promotion im Studienjahr 2024/25
- Geisteswissenschaftliche Fakultät
- Naturwissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
- Katholisch-Theologische Fakultät
Bezüglich der Abholung des Abschlusszeugnisses erhalten Sie vom jeweiligen Dekanat/Prüfungsreferat gesondert eine Verständigung.
Sollten Sie nach Abschluss Ihres Studiums kein weiteres Studium gemeldet haben bzw. auch keines mehr inskribieren, ist die Aushändigung Ihres Bescheides nur möglich, wenn vorher sämtliche Ausleihen der Bibliothek zurückgebracht bzw. offene Gebühren beglichen wurden.