Sponsion / Promotion
Die Anmeldung zur feierlichen Sponsion bzw. Promotion (universitärer Festakt) ist erst nach dem offiziellen Abschluss des Studiums möglich.
Den Verleihungsbescheid (offizielles Dokument über die Verleihung des akad. Grades) erhalten die Absolventinnen und Absolventen in elektronischer Form mit Amtssignatur.
Der Abschluss Ihres Studiums wird zuerst am jeweiligen Dekanat/Prüfungsreferat bearbeitet und scheint nach Abschluss in UNIGRAZOnline auf.
In UNIGRAZonline können Sie dann unter der Applikation "Onlineanträge Studienabteilung" den Entwurf Ihres Verleihungsbescheides ansehen und die Daten auf Richtigkeit überprüfen. Nach Hochladen der Statistik Austria Bestätigung und der Einbringung des Rechtsmittelverzichts, wird Ihnen der finale Bescheid in der Applikation zur Verfügung gestellt.
Sie werden jedoch nach Abschluss des Studiums automatisch von der Studienabteilung per E-Mail über das genaue Prozedere zur Erlangung des Verleihungsbescheides informiert.
Bezüglich der Abholung des Abschlusszeugnisses erhalten Sie vom jeweiligen Dekanat/Prüfungsreferat gesondert eine Verständigung.
Sollten Sie nach Abschluss Ihres Studiums kein weiteres Studium gemeldet haben bzw. auch keines mehr inskribieren, ist die Aushändigung Ihres Bescheides nur möglich, wenn vorher sämtliche Ausleihen der Bibliothek zurückgebracht bzw. offene Gebühren beglichen wurden.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr