FAQ
Wer kann eine UNIGRAZcard bekommen?
Die UNIGRAZcard wird ausschließlich an ordentliche und außerordentliche Studierende ausgegeben. Mitbeleger anderer Universitäten bekommen keine UNIGRAZcard, da Sie alle Dienstleistungen mit der Karte Ihrer Hauptuniversität nutzen können.
Ist die Ausstellung der UNIGRAZcard kostenpflichtig?
Nur die erstmalige Ausstellung der UNIGRAZcard ist kostenlos. Kosten entstehen, wenn die UNIGRAZcard verloren bzw. gestohlen oder beschädigt oder aus anderen Gründen neu ausgestellt werden muss.
Wie bzw. wo kann ich die UNIGRAZcard verlängern lassen?
Nach Einlangen des Studienbeitrages am Konto der Universität (Achtung: Der Bankweg beträgt ca. 3 bis 4 Arbeitstage) muss der/die Studierende die Karte an den Service-Points verlängern.
Was mache ich bei Verlust der UNIGRAZcard?
Wurde die UNIGRAZcard verloren, müssen Sie dies im Fundbüro (Annenstraße 19 oder online unter https://www.fundamt.gv.at/WebPublic/ ) melden und sich eine Verlustmeldung ausstellen lassen.
Mit der Verlustmeldung und einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) kommen Sie bitte persönlich in die Studienabteilung.
Weiters ist ein Kostenersatz von € 15,- mittels Bankomat- oder Kreditkarte in der Studienabteilung zu entrichten.
Was mache ich, wenn meine UNIGRAZcard gestohlen wurde?
Wurde die UNIGRAZcard gestohlen, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten und sich eine Diebstahlsanzeige ausstellen lassen.
Mit der Diebstahlsanzeige und einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) kommen Sie bitte persönlich in die Studienabteilung.
Weiters ist ein Kostenersatz von € 15,- mittels Bankomat- oder Kreditkarte in der Studienabteilung zu entrichten.
Wie wird meine UNIGRAZcard zum Bibliotheksausweis?
Die UNIGRAZcard ist automatisch auch der Bibliotheksausweis. Nähere Informationen zur Benützung der Bibliotheksfunktion finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek.
Kann die UNIGRAZcard per Post zugeschickt werden?
Die Zusendung der UNIGRAZcard per Post ist nicht möglich.
Kann die UNIGRAZcard von einer anderen Person abgeholt werden?
Die UNIGRAZcard kann von einer anderen Person abgeholt werden. Die Person muss folgende Unterlagen mitbringen:
- eigenen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
- Vollmacht mit Unterschrift im Original (keine Kopie, keine E-Mail)
- einen amtlichen Lichtbildausweis jener Person, für welche die UNIGRAZcard ausgestellt werden soll
bei Verlust- oder Diebstahl der UNIGRAZcard zusätzlich:
- Verlustmeldung (online unter https://www.fundamt.gv.at/WebPublic/) bzw. Diebstahlsanzeige von der Polizei
Weiters ist bei Verlust oder Diebstahl ein Kostenersatz von € 15,- mittels Bankomat- oder Kreditkarte in der Studienabteilung zu entrichten.