Studienbeitrag
Erlass des Studienbeitrages
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das
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zu stellen.
Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so ist der Studienbeitrag einzubezahlen. Die Rückzahlung des Studienbeitrages muss separat beantragt werden!
Rückzahlung des Studienbeitrages
Ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das
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zulässig.