Studienbeitrag
Erlass des Studienbeitrages
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das
|
zu stellen.
Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so ist der Studienbeitrag einzubezahlen. Die Rückzahlung des Studienbeitrages muss separat beantragt werden!
Rückzahlung des Studienbeitrages
Ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das
|
zulässig.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr