Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Studienbeitrag

Erlass des Studienbeitrages

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das

  • Wintersemester bis 30. September
  • Sommersemester bis 28./29. Februar

zu stellen.

Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so ist der Studienbeitrag einzubezahlen. Die Rückzahlung des Studienbeitrages muss separat beantragt werden!

 

Rückzahlung des Studienbeitrages

Ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das

  • Wintersemester ist bis zum 28./29. Februar des nächstfolgenden Jahres,
  • Sommersemester ist bis zum 30. September des gleichen Jahres

zulässig.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.