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Studienbeitrag

Erlass des Studienbeitrages

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das

  • Wintersemester bis 30. September
  • Sommersemester bis 28./29. Februar

zu stellen.

Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so ist der Studienbeitrag einzubezahlen. Die Rückzahlung des Studienbeitrages muss separat beantragt werden!

 

Rückzahlung des Studienbeitrages

Ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das

  • Wintersemester ist bis zum 28./29. Februar des nächstfolgenden Jahres,
  • Sommersemester ist bis zum 30. September des gleichen Jahres

zulässig.

Kontakt

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Telefon:+43 (0)316 380 - 1170
Mobil:Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr ab 8 Uhr

Web:studienabteilung.uni-graz.at

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)

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