Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Studienbeitrag

Erlass des Studienbeitrages

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das

  • Wintersemester bis 30. September
  • Sommersemester bis 28./29. Februar

zu stellen.

Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so ist der Studienbeitrag einzubezahlen. Die Rückzahlung des Studienbeitrages muss separat beantragt werden!

 

Rückzahlung des Studienbeitrages

Ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das

  • Wintersemester ist bis zum 28./29. Februar des nächstfolgenden Jahres,
  • Sommersemester ist bis zum 30. September des gleichen Jahres

zulässig.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Telefon:+43 316 380 - 1170

Öffnungszeiten nur mit Terminvereinbarung
Dienstag: 8.00-11:30 und 12.30-15.30
Donnerstag 8:30 – 13:00

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.