Studienbeitrag
Erlass des Studienbeitrages
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ist für das
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zu stellen.
Kann bis dahin auf Grund fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so ist der Studienbeitrag einzubezahlen. Die Rückzahlung des Studienbeitrages muss separat beantragt werden!
Rückzahlung des Studienbeitrages
Ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das
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zulässig.
Kontakt
Studienabteilung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)