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Universität Graz Studienabteilung der Uni Graz Onlinebewerbung Matura im Herbst (Nachmatura)
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Reifeprüfung (Matura) im Herbst

Sie möchten studieren und schließen Ihre Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung erst nach Ende der Einreichfrist vollständig ab?

In diesem Fall schreiben Sie sich vorerst als außerordentliche:r Studierende:r für das Studium “Besuch einzelner Lehrveranstaltungen” ein. So haben Sie die Möglichkeit, zeitgerecht alle Vorbereitungen für das Studium zu treffen und sich fristgerecht zu Lehrveranstaltungen anzumelden.

Die Onlinebewerbung kann für das Wintersemester 2025/26 ab 7. Juli 2025 eingereicht werden und muss jedenfalls bis zum Ende der Einreichfrist für das außerordentliche Studium des betreffenden Semesters einlangen.
Es wird empfohlen, die Unterlagen spätestens Mitte August einzureichen, damit bis zur Lehrveranstaltungsanmeldung (Anfang September) alle notwendigen administrativen Schritte erledigt werden können.

  • gültiger Reisepass ODER Personalausweis
    falls beides nicht vorhanden ist: Führerschein UND Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls vorhanden: negatives Maturazeugnis

Wie schreibe ich mich ein?

Um sich für das Studium voranzumelden, sind zwei Schritte notwendig:

Schritt 1: Erstellen eines Basisaccounts

Schritt 2: Daten erfassen und Dokumente einreichen

Geben Sie in der Onlinebewerbung als Hochschulzugangsberechtigung den Code "99" (keine Reifeprüfung) an und wählen Sie unter sonstige Studien "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" aus.

Im Anmerkungsfeld geben Sie an, dass Sie die Matura erst zum Herbsttermin bzw. nach Ende der Einreichfrist für ordentliche Studien absolvieren werden. Zusätzlich geben Sie bitte auch das dann angestrebte Studium an.

Nachdem Sie die Onlinebewerbung vollständig ausgefüllt, alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und gesendet haben, loggen Sie sich nach Erhalt der Mail (die Bearbeitungszeit durch die Studienabteilung ist abhängig von der Komplexität des Antrages) auf UNIGRAZonline als Bewerber*innen ein und laden sich in der Applikation „Meine Bewerbungen“ – in der Spalte Aktionen „Status der Bewerbung anzeigen“ (Selfservice-Ansicht)  den „Antrag auf Einschreibung“ herunter. Bitte überprüfen Sie die Daten auf Richtigkeit, unterschreiben Sie den Antrag (Handysignatur oder handschriftlich) und schicken Sie alle Seiten des Antrags unverzüglich per E-Mail an studienabteilung(at)uni-graz.at.

Erst nach Einlangen des unterschriebenen "Antrags auf Einschreibung" können die finalen Schritte zur tatsächlichen Einschreibung erledigt werden.
Sollte der "Antrag auf Einschreibung" außerhalb der vorgegebenen Frist - diese wird Ihnen in der Selfservice-Ansicht angezeigt - einlangen, ist eine Einschreibung für das betreffende Semester unter keinen Umständen möglich! 

Nachdem der unterschriebene „Antrag auf Einschreibung“ in der Studienabteilung eingelangt ist, werden Ihnen die Daten zur Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Studien- bzw. ÖH-Beitrages sowie einige Informationsblätter per E-Mail übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass außerordentliche Studierende einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 + ÖH-Beitrag zu entrichten haben.

Wird das positive Reifeprüfungszeugnis (Maturazeugnis) bis zum Ende der Zulassungsfrist (WS: 31.10./SS: 31.03.) nachgereicht, kann ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages gestellt werden.

Sobald der Studien- bzw. ÖH-Beitrag am Studienbeitragskonto eingelangt ist - ca. 3 bis 5 Werktage nach Überweisung - wird Ihre Meldung für das aktuelle Semester durchgeführt und es wird Ihnen ein PIN-Code zur Aktivierung von UNIGRAZonline per E-Mail übermittelt.

Danach können Sie auf der Einstiegsseite von UNIGRAZonline unter: https://online.uni-graz.at  (Studierende - Geben Sie hier Ihren PIN-Code ein)

Ihren UNIGRAZonline-Account aktivieren. Hierfür geben Sie den PIN-Code, welchen Sie per E-Mail erhalten haben, Ihre Matrikelnummer und Ihr Geburtsdatum ein. Im Anschluss wird Ihnen vom System automatisch Ihre E-Mail Adresse zugeteilt und nach Festlegung eines Kennwortes Ihr persönlicher Account in UNIGRAZonline freigegeben.

Bitte merken Sie sich unbedingt Ihre Accountdaten (E-Mail Adresse und Kennwort), da diese für jedes Einloggen in UNIGRAZonline erforderlich sind. Der PIN-Code ist nur beim erstmaligen Einstieg zu verwenden.

Die UNIGRAZCard ist der offizielle Studierendenausweis (Lichtbildausweis gem. § 60 Abs. 4 UG) der Universität Graz.

  • Nach Aktivierung Ihres UNIGRAZonline Accounts können Sie unter dem Link "Beantragung Studierendenkarte" Ihre Daten überprüfen und Ihre UNIGRAZCard beantragen.
  • Das Foto müssen Sie zuvor in Ihrem UNIGRAZonline-Account (Applikation "Unicard Image upload") hochladen (Passbildformat, hohe Auflösung). Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Foto gut erkennbar sein müssen, damit die Karte ausgestellt werden kann.
  • Es gibt 2 Möglichkeiten um die UNIGRAZCard zu erhalten:
  1. Sie können bei der Beantragung der Karte die Funktion „Selbstabholung beim Kiosk“ auswählen. Dann bekommen Sie einen QR-Code und können sich mit diesem im Foyer der Universitätsbibliothek (UB) die UNIGRAZcard selbstständig ausstellen. Sie sind dann nicht an die Öffnungszeiten der Studienabteilung gebunden.
  2. Sie wählen "Beantragung Studierendenkarte" - die Karte ist vier bis fünf Werktage nach Beantragung abholbereit. Die UNIGRAZCard können Sie dann nach Terminvereinbarung und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) persönlich in der Studienabteilung abholen.

Bitte beachten Sie: Die erstmalige Ausstellung der Karte ist kostenlos; bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung der Daten ist ein Kostenersatz zu entrichten.

Sobald Sie das positive Reifeprüfungszeugnis (Maturazeugnis) erhalten haben, reichen Sie es so rasch als möglich per E-Mail ein.

Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an studienabteilung(at)uni-graz.at und geben Sie folgende Daten an bzw. fügen Sie folgende Dokumente bei:

  • Matrikelnummer und Name
  • gewünschtes Studium / gewünschte Studien
  • ALLE Seiten des Reifeprüfungszeugnisses + Stundentafel
  • Jahreszeugnis der letzten Klasse
  • Studienplatzzusage (bei zugangsbeschränkten Studien)

Damit Sie für das betreffende Semester tatsächlich für ein ordentliches Studium eingeschrieben werden können, muss das positive Reifeprüfungszeugnis bis zum Ende der Zulassungsfrist (WS: 31.10./SS: 31.03.) eingereicht werden.

Wird das positive Reifeprüfungszeugnis (Maturazeugnis) bis zum Ende der Zulassungsfrist (WS: 31.10./SS: 31.03.) nachgereicht, kann ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages gestellt werden.

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