Rückzahlung des Studienbeitrages
An allen österreichischen Universitäten gilt grundsätzlich eine allgemeine Studienbeitragspflicht für Studierende.
Wer die beitragsfreie Zeit im ordentlichen Studium überschreitet, muss einen Studienbeitrag bezahlen.
Die Höhe des Beitrages pro Semester ist:
- € 363,36 für Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat sowie für Studierende aus anderen Ländern, die EU-/EWR-Bürger:innen gleichgestellt sind
- € 726,72 für Studierende aus anderen Drittstaaten
Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) kommt in jedem Fall noch dazu und muss immer, also jedes Semester, bezahlt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden. Siehe “Gründe für eine Rückzahlung des Studienbeitrages”.
Ein Antrag muss
- für das Wintersemester bis zum 28/29. Februar des folgenden Jahres und
- für das Sommersemester bis zum 30. September
eingereicht werden.
Sie stellen Ihren Antrag auf Rückzahlung online und laden Ihre Unterlagen elektronisch hoch. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihren UNIGRAZonline-Account (unter Onlineanträge Studienabteilung) oder über diese Homepage (Startseite Studienbeitrag/Seitenende).
Wird der Antrag auf Rückzahlung genehmigt, sind Sie vom Studienbeitrag befreit und erhalten den Studienbeitrag zurück. Der ÖH-Beitrag wird nicht zurückgezahlt.