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Rückzahlung des Studienbeitrages

 

Seit 7. Jänner 2016 gibt es ein Online-Antragsprogramm für den Erlass und die Rückzahlung des Studienbeitrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihren Antrag auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages online stellen und Ihre Unterlagen elektronisch hochladen. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihre Startseite in UNIGRAZonline (unter Onlineanträge Studienabteilung) oder über diese Homepage (siehe Link in der Box, auf der rechten Seite).

 

Sie werden gebeten, den Antrag samt Unterlagen direkt elektronisch einzureichen.

 

Wird der Antrag auf Rückzahlung genehmigt, erhalten Sie den Studienbeitrag zurück, der ÖH-Beitrag wird nicht zurückgezahlt. Der ÖH-Beitrag kann nur in Ausnahmefällen, wie z.B. doppelte Bezahlung an der Uni Graz zurückgezahlt werden.

Der Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages muss bis spätestens für das Wintersemester bis zum 28/29. Februardes folgenden Jahres und für das Sommersemester bis zum 30. September des gleichen Jahres in der Studienabteilung mittels Onlineantrag eingereicht werden.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester 2024

 

 

 

 

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