Rückzahlung des Studienbeitrages
An allen österreichischen Universitäten gilt grundsätzlich eine allgemeine Studienbeitragspflicht für Studierende.
Davon ausgenommen sind Studierende, die für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft vom Studienbeitrag befreit sind.
Wird die beitragsfreie Zeit im ordentlichen Studium überschritten, zahlen Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat sowie Studierende aus anderen Ländern, die EU-/EWR-Bürger:innen gleichgestellt sind, einen Studienbeitrag.
Die Höhe des Beitrages pro Semester ist:
- € 363,36
Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) kommt in jedem Fall noch dazu und muss immer, also jedes Semester, bezahlt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden. Siehe “Gründe für die Rückzahlung des des Studienbeitrages”.
Studierende aus allen Ländern, die nicht zur EU oder zum EWR gehören (Drittstaaten), müssen jedes Semester den Studienbeitrag und den ÖH-Beitrag bezahlen – egal, in welchem Semester sie gerade sind.
Die Höhe des Beitrages pro Semester ist:
€ 726,72
Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) kommt in jedem Fall noch dazu und muss immer, also jedes Semester, bezahlt werden. Weitere Infos finden Sie unter Studierende aus anderen Ländern
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden. Siehe “Gründe für eine Rückzahlung des Studienbeitrages”.
Ein Antrag muss
- für das Wintersemester bis zum 28/29. Februar des folgenden Jahres und
- für das Sommersemester bis zum 30. September
eingereicht werden.
Sie stellen Ihren Antrag auf Rückzahlung online und laden Ihre Unterlagen elektronisch hoch. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihren UNIGRAZonline-Account (unter Onlineanträge Studienabteilung) oder über diese Homepage (Startseite Studienbeitrag/Seitenende).
Wird der Antrag auf Rückzahlung genehmigt, sind Sie vom Studienbeitrag befreit und erhalten den Studienbeitrag zurück. Der ÖH-Beitrag wird nicht zurückgezahlt.