Rückzahlung des Studienbeitrages
Seit 7. Jänner 2016 gibt es ein Online-Antragsprogramm für den Erlass und die Rückzahlung des Studienbeitrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihren Antrag auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages online stellen und Ihre Unterlagen elektronisch hochladen. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihre Visitenkarte in UNIGRAZonline oder über diese Homepage (siehe Link in der grauen Box).
Sie werden gebeten, den Antrag samt Unterlagen direkt elektronisch einzureichen.
Wird der Antrag auf Rückzahlung genehmigt, erhalten Sie den Studienbeitrag zurück, der ÖH-Beitrag wird nicht zurückgezahlt. Der ÖH-Beitrag kann nur in Ausnahmefällen, wie z.B. doppelte Bezahlung an der Uni Graz zurückgezahlt werden.
Der Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages muss bis spätestens für das Wintersemester bis zum 31. März des folgenden Jahres und für das Sommersemester bis zum 31. Oktober (neu ab Sommersemester 2020) des gleichen Jahres in der Studien- und Prüfungsabteilung mittels Onlineantrag eingereicht werden.
Kontakt
StudienabteilungAntrag auf Rückzahlung für das Wintersemester 2020/21
Antrag auf Erlass für das Sommersemester 2021