Außerordentliche Studierende
Außerordentlich Studierende sind an der Universität Graz entweder
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für einen Universitätslehrgang*, oder
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für den Vorbereitungslehrgang zur Studienberechtigungsprüfung*, oder
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für den Vorstudienlehrgang*, oder
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für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
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für ein außerordentliches Bachelor- und Masterstudium
eingeschrieben.
Auch für die oben genannten Lehrgänge bzw. Studien gilt die Zulassungsfrist. Diese endet für das WS am 31.10. und für das SS am 31.03.
Außerordentliche Studierende bezahlen in der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, einen Beitrag in Höhe von € 363,36 (Studienbeitrag) + € 22,70 (ÖH-Beitrag). Dieser Betrag ist pro Semester zu entrichten und man kann von diesem Beitrag nicht befreit werden.
* Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang, Vorbereitungslehrgang oder dem Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag (auf das Lehrgangskonto) und den ÖH-Beitrag.