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Außerordentliche Studierende

 

Außerordentlich Studierende sind an der Universität Graz entweder

  • für einen Universitätslehrgang*, oder

  • für den Vorbereitungslehrgang zur Studienberechtigungsprüfung*, oder

  • für den Vorstudienlehrgang*, oder

  • für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

  • für ein außerordentliches Bachelor- und Masterstudium

eingeschrieben.

Auch für die oben genannten Lehrgänge bzw. Studien gilt die Zulassungsfrist. Diese endet für das WS am 31.10. und für das SS am 31.03.

Außerordentliche Studierende bezahlen in der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, einen Beitrag in Höhe von € 363,36 (Studienbeitrag) + € 22,70 (ÖH-Beitrag). Dieser Betrag ist pro Semester zu entrichten und man kann von diesem Beitrag nicht befreit werden.

 

* Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang, Vorbereitungslehrgang oder dem Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag (auf das Lehrgangskonto) und den ÖH-Beitrag.

Kontakt

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a 8010 Graz
Bereich für Studienbeitrags- angelegenheiten Mobil:+43 (0)316 380 - 1165 oder 1169

Web:studienabteilung.uni-graz.at

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)

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