Außerordentliche Studierende
Außerordentlich Studierende sind an der Universität Graz entweder
- für einen Universitätslehrgang*, oder
- für den Vorbereitungslehrgang zur Studienberechtigungsprüfung*, oder
- für den Vorstudienlehrgang*, oder
- für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder
- für ein außerordentliches Bachelor- und Masterstudium
eingeschrieben.
Außerordentliche Studierende bezahlen in der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, einen Beitrag in Höhe von € 363,36 (Studienbeitrag) + € 26,20 (ÖH-Beitrag ab Wintersemester 2026/27). Dieser Betrag ist pro Semester zu entrichten und man kann von diesem Beitrag nicht befreit werden*.
* Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang, Vorbereitungslehrgang oder dem Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag (auf das Lehrgangskonto) und den ÖH-Beitrag.
Auch für die oben genannten Lehrgänge bzw. Studien gilt die Zulassungsfrist. Diese endet für das Wintersemester am 31.10. und für das Sommersemester am 31.03.