Erlass des Studienbeitrages
Es gibt ein Online-Antragsprogramm für den Erlass und die Rückzahlung des Studienbeitrages. Sie stellen Ihren Antrag auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages online und laden Ihre Unterlagen elektronisch hoch. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihre Startseite in UNIGRAZonline (unter Onlineanträge Studienabteilung ) oder über diese Homepage (Startseite Studienbeitrag/Seitenende).
Wird der Antrag auf Erlass genehmigt, sind Sie vom Studienbeitrag befreit, müssen jedoch trotzdem den ÖH-Beitrag entrichten.
Ein Antrag auf Erlass für das Wintersemester kann bis 30.09. und für das Sommersemester bis 28./29.02. gestellt werden! Es ist daher nicht notwendig den Studienbeitrag vor dieser Frist zu bezahlen, sofern Sie vor haben einen Antrag auf Erlass zu stellen.
Stellen Sie also innerhalb der oben genannten Frist für den Erlass des Studienbeitrages einen Antrag und dieser wird genehmigt dann ist nur der ÖH-Beitrag zu entrichten. Kann dem Antrag auf Erlass nicht entsprochen werden, ist der volle Studienbeitrag + ÖH- Beitrag zu entrichten.
Die Einreichfristen für den Erlass finden Sie unter Termine & Fristen