Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Mail studienbeitrag(at)uni-graz.at innerhalb der genannten Fristen.
Für den Erlass des Studienbeitrages kommt § 4 Abs. 5 der Studienbeitragsverordnung - StubeiV zur Anwendung, sodass der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages im Sinne dieser Verordnung bis längstens 30. September bzw. 28./29. Februar des betreffenden Semesters zu stellen ist.
Wenn die Nachweise für den Erlass nicht fristgerecht erbracht werden können, kann ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages gem. § 4 Abs. 7 StubeiV für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 28./29. Februar und ein Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Mail studienbeitrag(at)uni-graz.at innerhalb der oben genannten Fristen.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr