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Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Mail studienbeitrag(at)uni-graz.at innerhalb der genannten Fristen.

 

Für den Erlass des Studienbeitrages kommt § 4 Abs. 5 der Studienbeitragsverordnung - StubeiV zur Anwendung, sodass der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages im Sinne dieser Verordnung bis längstens 30. September bzw. 28./29. Februar des betreffenden Semesters zu stellen ist.

 

Wenn die Nachweise für den Erlass nicht fristgerecht erbracht werden können, kann ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages gem. § 4 Abs. 7 StubeiV für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 28./29. Februar und ein Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September gestellt werden.

 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Mail studienbeitrag(at)uni-graz.at innerhalb der oben genannten Fristen.

Bereich für Studienbeitrags- angelegenheiten

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz

Mobil:+43 (0)316 380 - 1165 oder 1169

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