Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Mail studienbeitrag(at)uni-graz.at innerhalb der genannten Fristen.
Für den Erlass des Studienbeitrages kommt § 4 Abs. 5 der Studienbeitragsverordnung - StubeiV zur Anwendung, sodass der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages im Sinne dieser Verordnung bis längstens 31. Oktober bzw. 31. März des betreffenden Semesters zu stellen ist.
Wenn die Nachweise für den Erlass nicht fristgerecht erbracht werden können, kann ein Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages gem. § 4 Abs. 7 StubeiV für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 31. März und ein Antrag auf Rückzahlung für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 31. Oktober gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Mail studienbeitrag(at)uni-graz.at innerhalb der oben genannten Fristen.
Bereich für Studienbeitrags- angelegenheiten
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz