Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende
Die Universität Graz vergibt zur Förderung und Unterstützung des Studienabschlusses ein Studienabschluss-Stipendium an erwerbstätige Studierende nach Eintreten der Studienbeitragspflicht.
Alle Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudierenden der Universität Graz, die selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind und die Voraussetzungen laut der Verordnung erfüllen, können ab Wintersemester 2018/19 und bis zum Sommersemester 2026 (aktualisiert am 06.07.2023; die Verordnung wurde durch das Rektorat bis zum 30.09.2026 verlängert. ) um ein Stipendium in der Höhe von 500 Euro pro Semester ansuchen.
Kriterien für ein Stipendium
- Eintritt der Studienbeitragspflicht (Überschreitung der Toleranzsemester),
- aufrechte Meldung zum Studium durch Bezahlung des Semesterbeitrages (Studierendenbeitrag/ÖH-Beitrag + Studienbeitrag),
- Erwerbstätigkeit (Nachweis des Einkommens),
- Studienfortschritt von zwei Drittel des Studiums und
- Studienaktivität im der Antragstellung vorangehenden Semester.
Die detaillierten Informationen finden Sie unter Kriterien.
Die Verordnung des Rektorats über die Einrichtung eines Studienabschluss-Stipendiums für erwerbstätige Studierende finden Sie hier. Die Verlängerung und Anpassung der Einkommensgrenze finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ein Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende nur beantragt werden kann, wenn Sie alle Kriterien erfüllen. Es ist daher nicht möglich, bei einer Genehmigung des Erlasses oder bei Genehmigung einer Rückzahlung des Studienbeitrages aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelungen (Universitätsgesetz 2002 § 92), zusätzlich um Auszahlung eines Studienabschluss-Stipendiums anzusuchen.
Änderungen vorbehalten