Studienberechtigungsprüfung
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Um sich an einer Universität in ein ordentliches Studium einschreiben zu können, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule. In manchen Fällen muss diese noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden. Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese vermittelt die Studienberechtigung für ein einzelnes Studium (in manchen Fällen für wenige eng verwandte Studien).
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Studienberechtigungsprüfung
+43 316 380 - 1170
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
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