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Studienberechtigungsprüfung

Für eine persönliche Vorsprache in der Studienabteilung bzw. im Referat für die Studienberechtigungsprüfung vereinbaren Sie vorab online einen Termin!

Um sich an einer Universität in ein ordentliches Studium einschreiben zu können, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule. In manchen Fällen muss diese noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden. Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese vermittelt die Studienberechtigung für ein einzelnes Studium (in manchen Fällen für wenige eng verwandte Studien).

  • Die Studienberechtigungsprüfung ist keine Matura und berechtigt somit nicht zum freien Studienzugang!
  • Die Studienberechtigungsprüfung kann nur für jene Studien abgelegt werden, welche an der Universität Graz angeboten werden.
  • Es können keine Teilprüfungen für Fachhochschul-Studiengänge an der Universität abgelegt werden!

 

Hier klicken für detaillierte Informationen (Antragstellung, Voraussetzungen, angebotene Studienrichtungen, Ablauf, Kosten usw.)

Welche Studienberechtigungsprüfung für einen bestimmten Fachhochschul-Studiengang notwendig ist, erfahren Sie an der jeweiligen Fachhochschule.

Kontakt

Studienberechtigungsprüfung

Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 1170


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