Studienberechtigungsprüfung
Für eine persönliche Vorsprache in der Studienabteilung bzw. im Referat für die Studienberechtigungsprüfung vereinbaren Sie vorab online einen Termin (voraussichtlich möglich ab 10.7.2023)!
Um sich an einer Universität in ein ordentliches Studium einschreiben zu können, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule. In manchen Fällen muss diese noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden. Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese vermittelt die Studienberechtigung für ein einzelnes Studium (in manchen Fällen für wenige eng verwandte Studien).
Hier klicken für detaillierte Informationen (Antragstellung, Voraussetzungen, angebotene Studienrichtungen, Ablauf, Kosten usw.) |
Welche Studienberechtigungsprüfung für einen bestimmten Fachhochschul-Studiengang notwendig ist, erfahren Sie an der jeweiligen Fachhochschule.
Kontakt
Studienberechtigungsprüfung
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
A-8010 Graz
Mehr Infos
Studien von A - Z
Studienangebot nach Fakultäten