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Doktorat

Antragsstellung über Online-Voranmeldung: Datenerfassung

Für eine Antragsstellung müssen die unten angeführten Dokumente online über die "Online-Voranmeldung: Datenerfassung" hochgeladen werden. Dazu müssen Sie zuerst einen Basisaccount erstellen.

Hier finden Sie die Anleitung zur Online-Voranmeldung: Datenerfassung und Bewerbung für Studieninteressierte, die noch keinen Basisaccount haben.

Für eine Antragsstellung von bereits eingeschriebenen Studienwerbern/Studienwerberinnen finden Sie über Ihren UGO-Account das Feature "meine Bewerbungen".

EU/EWR/Schweiz Bürger:/Bürgerinnen: Legen Sie eine Bewerbung an. Sie müssen dann die erforderlichen Unterlagen online in ausreichender Qualität als PDF hochladen. Bitte beachten Sie, dass Bildungsdokumente nur dann in Betracht gezogen werden können, wenn sie die entsprechenden Beglaubigungsrichtlinien erfüllen!

Drittstaatsangehörige: Legen Sie eine Bewerbung an. Sie müssen dann die erforderlichen Unterlagen postalisch übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Bildungsdokumente nur dann in Betracht gezogen werden können, wenn sie die entsprechenden Beglaubigungsrichtlinien erfüllen!

Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen bis zu welchen Sie ihre Bewerbung korrekt und vollständig abschließen müssen, siehe dazu https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/bewerbungs-und-fortsetzungsfristen/

 

Doktorat Neu

Bitte beachten Sie, dass es für die Zulassung zu unten angeführten Doktoraten einen Zulassungsprozess über eine Auswahlkommission gibt und ggf. weitere oder andere Unterlagen erforderlich sind. Für Informationen dazu wenden Sie sich bitte an unsere Doctoral Academy

Derzeit gilt das für diese Doktorate:

- interdisziplinäres Doktorate der URBI Fakultät

- naturwissenschaftliches Doktorate der URBI Fakultät

- Doktorat Fachdidaktik

- Doktorat Antike und Moderne im Europäischen Kontext

- Doktorat Religionswissenschaft und Soziokulturelle Diskurse

Bitte beachten Sie, dass ab dem Wintersemester 2024/25 ALLE Doktorate davon betroffen sind.

Für die Antragsstellung auf Zulassung zum Doktorat werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis)
  • Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums 
    • Diplom- bez. Verleihungsurkunde
    • Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  • empfohlen: Abschluss eines Bachelorstudiums
    • Diplom- bez. Verleihungsurkunde
    • Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  • Sprachnachweis
  • Doktorat Fachdidaktik (überfakultär)Vorab-Einigung
  • Doktorat NAWI: Anmeldung zum Doktorat der Naturwissenschaft
  • Doktorat SOWI:
    • Zusammenfassung der Master-/Diplomarbeit
    • Inhalts- und Literaturverzeichnis der Master-/Diplomarbeit
    • nicht EU-Abschluss: Studienplan des Master-/Diplomstudiums mit Kursbeschreibungen  
  • Doktorat TheologieVorab-Einigung
  • Doktorat URBI: Vorab-Einigung (der entsprechenden Doktoratsschule) 

 

Wichtig

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anträge laut Österreichischem Universitätsgesetz (§ 60 Abs. 6) nur von den Antragsstellern und Antragsstellerinnen selbst durchgeführt werden dürfen, oder von eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung in Österreich zugelassene Person. Anträge, die zum Beispiel über eine Agentur eingereicht werden, werden zurückgewiesen!

Es können nur vollständige (mit allen notwendigen Dokumenten) Anträge für die Zulassung berücksichtigt werden. Das Einreichen unvollständiger Anträge kann zu längeren Bearbeitungszeiten und in weitere Folge zur Zurückweisung des Antrags führen!

 

Übersetzungen

Sollten die eingereichten Dokumente nicht deutsch-oder englischsprachig sein, muss zusätzlich eine Übersetzung abgegeben werden. Die Übersetzung kann deutsch- oder englischsprachig sein.

Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich zertifizierten Übersetzerin angefertigt werden. 

Es werden sowohl Übersetzungen aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.

Hier finden Sie zum Beispiel grichtlich vereidete Dolmetscher und Dolmetscherinnen in Österreich.

Die Übersetzung muss zusammen mit dem dezugehörigen originalen Dokument als ein PDF hochgeladen werden.

Beglaubigung

Ausländische Urkunden genießen generell nur dann die Beweiskraft inländischer öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind. Die vorgeschriebene Beglaubigung ist abhängig von dem Land, in dem die originale Urkunde ausgestellt wurde.

Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.

Die Beglaubigung muss immer auf dem Original angebracht werden. 

 

Hinweis zum Hochladen der Dokumente

Bitte achten Sie darauf, dass nur Dokumente in ausreichender Qualität bearbeitet werden können. Fehlende oder qualitativ unzureichende Dokumente können zu längeren Bearbeitungszeiten und in weiterer Folge sogar zur Zurückweisung des Antrags führen.

 

Stellen Sie daher sicher, dass die jeweiligen Dokumente folgende Aspekte erfüllen:

  • Alle Seiten (Vorder- und Rückseite) der Dokumente sind enthalten
  • Die Schrift ist gut leserlich (nicht verschwommen, nicht zu klein)
  • Stempel, Unterschriften und ggf. Beglaubigungen sind vollständig erkennbar (nicht am Rand abgeschnitten)
  • Das Dokument darf keine Radierungen, händischen Änderungen usw. enthalten
  • Nicht deutsch- oder englischsprachige Dokumente sind als ein PDF mit der entsprechenden Übersetzung hochzuladen
  • Das Antragsformular wurde von Ihnen selbst unterschrieben

 

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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