Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Bachelor-und Diplomstudium

Antragsstellung über Online-Voranmeldung: Datenerfassung

Für eine Antragsstellung müssen die unten angeführten Dokumente online über die "Online-Voranmeldung: Datenerfassung" hochgeladen werden. Dazu müssen Sie zuerst einen Basisaccount erstellen.

Hier finden Sie die Anleitung zur Online-Voranmeldung: Datenerfassung und Bewerbung für Studieninteressierte, die noch keinen Basisaccount haben.

Für eine Antragsstellung von bereits eingeschriebenen Studienwerbern/Studienwerberinnen finden Sie über Ihren UGO-Account das Feature "meine Bewerbungen".

EU/EWR/Schweiz Bürger:/Bürgerinnen: Legen Sie eine Bewerbung an. Sie müssen dann die erforderlichen Unterlagen online in ausreichender Qualität als PDF hochladen. Bitte beachten Sie, dass Bildungsdokumente nur dann in Betracht gezogen werden können, wenn sie die entsprechenden Beglaubigungsrichtlinien erfüllen!

Drittstaatsangehörige: Legen Sie eine Bewerbung an. Sie müssen dann die erforderlichen Unterlagen postalisch übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Bildungsdokumente nur dann in Betracht gezogen werden können, wenn sie die entsprechenden Beglaubigungsrichtlinien erfüllen!

Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen bis zu welchen Sie ihre Bewerbung korrekt und vollständig abschließen müssen, siehe dazu https://studienabteilung.uni-graz.at/de/termine-fristen/bewerbungs-und-fortsetzungsfristen/

 

Für die Antragsstellung auf Zulassung zum Bachelor- oder Diplomstudien werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis)
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife:
    • entweder: Sekundarabschluss
      • Reifezeugnis (Maturazeugnis, Abiturzeugnis)
      • Schulzeugnissen der Oberstufe
      • Bei Ländern mit zusätzlicher Hochschulaufnahmeprüfung ist diese abzugeben. Zum Beispiel:
        • Griechenland: Panhellenische Prüfung
        • Iran: Pre-University Course oder Konkur oder staatliche Hochschulaufnahmeprüfung
        • Kasachstan: staatliche Hochschulaufnahmeprüfung
        • Spanien: PAU
        • Türkei: ÖSYM, ÖSYS
        • Zypern: Panzypresische Prüfung
      • China: APS Zertifikat
    • oder: Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Bachelor- oder Diplomstudium)
      • Diplom- bez. Verleihungsurkunde
      • Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  • Sprachnachweis
  • für NAWI Graz Studien: Beilage zum Zulassungsantrag für das NAWI Graz Studium

Wichtig

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Anträge laut Österreichischem Universitätsgesetz (§ 60 Abs. 6) nur von den Antragsstellern und Antragsstellerinnen selbst durchgeführt werden dürfen, oder von eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung in Österreich zugelassene Person. Anträge, die zum Beispiel über eine Agentur eingereicht werden, werden zurückgewiesen!

Es können nur vollständige (mit allen notwendigen Dokumenten) Anträge für die Zulassung berücksichtigt werden. Das Einreichen unvollständiger Anträge kann zu längeren Bearbeitungszeiten und in weitere Folge zur Zurückweisung des Antrags führen!

 

 

Übersetzungen

Sollten die eingereichten Dokumente nicht deutsch-oder englischsprachig sein, muss zusätzlich eine Übersetzung abgegeben werden. Die Übersetzung kann deutsch- oder englischsprachig sein.

Die Übersetzung muss von einem gerichtlich zertifizierten Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich zertifizierten Übersetzerin angefertigt werden. 

Es werden sowohl Übersetzungen aus Österreich sowie aus dem Ausland akzeptiert.

Hier finden Sie zum Beispiel grichtlich vereidete Dolmetscher und Dolmetscherinnen in Österreich.

Die Übersetzung muss zusammen mit dem dezugehörigen originalen Dokument als ein PDF hochgeladen werden.

 

Beglaubigung

Ausländische Urkunden genießen generell nur dann die Beweiskraft inländischer öffentlicher Urkunden, wenn sie mit den vorgeschriebenen Beglaubigungen versehen sind. Die vorgeschriebene Beglaubigung ist abhängig von dem Land, in dem die originale Urkunde ausgestellt wurde.

Genaue Informationen welche Form der Beglaubigung notwendig ist finden Sie hier.

Die Beglaubigung muss immer vorab auf dem Original angebracht werden. 

 

Information zu zugangsbeschränkten Bachelorstudien

Einige Bachelorstudien der Universität Graz sind zugangsbeschränkte Studien. Dazu gehören auch die Bachelor-Studien Lehramt .

Das bedeutet bei diesen Studien muss zusätzlich zur Antragstellung in der Studienabteilung an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen werden. Anhand des Aufnahmeverfahrens wird festgestellt, ob es zusätzlich eine Aufnahmeprüfung geben muss (abhängig von der Anzahl der Bewerbungen über das Aufnahmeverfahren).

Das Aufnahmeverfahren findet einmal im Jahr statt. Das positiv absolvierte Aufnahmeverfahren bez. die positiv absolvierte Aufnahmeprüfung ist für ein akademisches Jahr (= Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester) gültig.

Das Aufnahmeverfahren wird von einer anderen Abteilung durchgeführt. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich daher bitte an die jeweils zuständige Stelle:

Zugangsbeschränkte Bachelorstudien

Zugangsbeschränkte Lehramtsstudien

 

Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren und die Bewerbung in der Studienabteilung sind von einander unabhängig. Das bedeutet die Bewerbung in der Studienabteilung ist auch schon vor der Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich. 

Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die das Aufnahmeverfahren positiv absolviert haben, bekommen eine entsprechende Bestätigung über die online Plattform (z.B. Studienplatzzusage). Die gültige Bestätigung muss erst bei der Einschreibung in der Studienabteilung vorgelegt werden.

Vor allem für Internationale Studienwerber und Studienwerberinnen die den Vorstudienlehrgang besuchen müssen bedeutet das, dass diese darauf zu achten haben, das Aufnahmeverfahren für das akademische Jahr durchzuführen, in dem sie den Vorstudienlehrgang abschließen werden.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

'Zum Leicht Lesen auf das LL-Logo klicken

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.